Die Elektromobilität stellt insbesondere in Mehrfamilienhäusern eine besondere Herausforderung dar. Während sich eine einzelne Wallbox* im Einfamilienhaus vergleichsweise einfach planen und installieren lässt, sieht die Situation bei einer Tiefgarage mit zehn, zwanzig oder noch mehr Stellplätzen ganz anders aus. Wallboxen im Mehrfamilienhaus stellen hier eine besondere Herausforderung dar.
Was passiert beispielsweise, wenn mehrere Bewohner eines Mehrfamilienhauses jeweils eine eigene Wallbox* betreiben wollen? Wer ist gegenüber dem Netzbetreiber für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen verantwortlich? Wie werden Steuerbefehle nach § 14a EnWG umgesetzt? Und wie verhindert man, dass mehrere gleichzeitig ladende Elektrofahrzeuge den Hausanschluss überlasten? Wer ist Betreiber, wer Anschlussnehmer und wer Anschlussnutzer?
Genau mit diesen Fragen beschäftigt sich der neue VDE-FNN-Hinweis „Netzorientierte Steuerung von Ladeeinrichtungen im Mehrparteienhaus“, der im Juni 2026 veröffentlicht wurde.
VDE FNN unterscheidet darin grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Mehrere Bewohner betreiben ihre Ladeeinrichtungen unabhängig voneinander.
- Die Ladeeinrichtungen des Gebäudes werden unter einem gemeinsamen Betreiber gebündelt und über ein Energie-Management-System gesteuert.
Technisch möglich sind beide Varianten. VDE FNN sieht jedoch deutliche Vorteile in der zweiten Lösung.
Relevanz von Wallboxen im Mehrfamilienhaus
Warum hat dieses Thema aktuell eine solche Relevanz? Der Bund fördert seit April 2026 den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern. Ladeeinrichtungen in Mehrparteienhäusern fallen in den Anwendungsbereich der BK6-22-300 der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Ausgestaltung von § 14a EnWG.. Diese regelt, unter welchen Bedingungen der netzwirksame Leistungsbezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen durch den örtlichen Verteilnetzbetreiber (VNB) reduziert werden darf. Diese Regelung wird als netzorientierte Steuerung bezeichnet. Entscheiden ist daher bei der Auswahl und Errichtung von Ladeinfrastruktur darauf zu achten, dass sie die Anforderungen bezüglich der Steuerbarkeit nach § 14a EnWG entsprechen. Diese Anforderungen finden sich im „Hinweisblatt technische Mindestanforderungen“ der Bundesnetzagentur.
Hieraus ergibt sich bereits das erste Problem: In der Festlegung der Budnesnetzagentur wird der „Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung“, bzw. „Betreiber“, entweder ein „Letztverbraucher oder Anschlussnehmer im Sinne des § 14a Absatz 1 Satz 1 EnWG“ definiert. Bei der Umsetzung einer netzorientierten Steuerungsmaßnahme muss die Beziehung zwischen einem Betreiber und einem Netzanschluss eindeutig definiert sein. Bei einem Einfamilienhaus ist diese Zuordnung eindeutig. Problematisch wird es jedoch, wenn sich hinter einem Netzanschluss mehrere Endverbracuher und damit Benutzer befinden. Dieser Fall tritt beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Bewohnern mit eigener Ladeeinrichtung* ein.
Der neue VDE FNN Hinweis soll daher eine praxisnahe Orientierung und Hilfestellung bei der Planung und Herstellung der Steuerbarkeit von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern geben.
Dazu werden die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung der Steuerung nach § 14a EnWG
empfohlen und zwei verschiedene Möglichkeiten vorgestellt.
Mögliche Umsetzung der netzorientierten Steuerung im Mehrfamilienhaus
Der VDE FNN schlägt in seiner Orientierungshilfe für die Umsetzung der Steuerung nach § 14a EnWG zwei grundsätzlich mögliche Optionen für die Umsetzung der netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG in Mehrparteienhäusern:
▪ Fall 1: Die Betreiber der SteuVE bleiben unabhängig voneinander und verwalten ihre
SteuVE jeweils selbstständig.
▪ Fall 2: Die SteuVE einer Liegenschaft werden gebündelt durch einen festgelegten,
„gemeinsamen“ Betreiber verwaltet
Variante 1: Unabhängige Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
Die erste Möglichkeit nach VDE FNN sieht vor, dass es hinter einem Netzanschluss mehrere Betreiber mit jeweils eigener steuerbarer Ressource (SR) mit jeweils mindestens einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (SteuVE) gibt.
Ein typisches Beispiel in dem dieser Fall zur Anwendung kommen könnte, ist eine Tiefgarage im Mehrfamilienhaus, in der jede Ladeeinrichtung* genau einer Wohneinheit zugeordnet ist und demzufolge jeweils einen eigenen Betreiber hat. Das bedeutet, in diesem Fall gibt es kein gemeinsames Energiemanagement zwischen allen SteuVE der Liegenschaft. Alle Wohneinheiten sind als eigenständige Betreiber unabhängig voneinander zu betrachten.
In der Praxis ist zu beachten, dass das fehlende Energiemanagement zu hohen Leistungsspitzen und einer hohen Belastung der Netzanschlusskapazität führen kann.
Jeder Betreiber kann in diesem Fall selbst entscheiden, ob seine Steuerbare Verbrauchseinrichtung direkt oder über ein Energiemanagement-System (EMS) gesteuert wird. Die
Mindestleistung für diese Variante ist in Anlage 1 aus BK6-22-300 festgelegt. Jeder Betreiber erhält bei einer netzorientierten Steuerungsmaßnahme jeweils einen individuellen Sollwert für seine SteuVE. Diese Mindestleistung darf nicht zwischen den verschiedenen Betreibern hinter dem
Netzanschluss verteilt werden.
Variante 2: Gemeinsamer Betreiber für eine Liegenschaft
Eine weitere Möglichkeit in Mehrfamilienhäusern ist die Verwaltung der SteuVE unter einem gemeinsamen Betreiber. Dabei einigen sich die Parteien auf einen gemeinsamen Betreiber, welcher alleinverantwortlich für die Umsetzung der Steuerung bei allen SteuVE ist. Der Betreiber der SteuVE wählt auch den Messstellenbetreiber (MSB). Dieser ist für die Umsetzung der Steuerung verantwortlich, inklusive des Einbaus der notwendigen Mess- und Steuerungstechnik.
Für diese Variante ist im Sinne der gemeinsamen Optimierung eine gemeinsame Steuerung über ein Energiemanagementsystem vorzuziehen. Die Mindestleistung aller SteuVE ergibt sich gemäß der Berechnungsformel aus Ziffer 4.5.2 der Anlage 1 von BK6-22-300. Die zur Verfügung stehende Mindestbezugsleistung kann flexibel auf alle SteuVE aufgeteilt werden.
Auswirkung für die Umsetzung von § 14a EnWG
Die Variante 2 entspricht dem im MsbG verankerten Grundsatz der Steuerung am NAP. Diese Variante hat insbesondere aus technischer Sicht erhebliche Vorteile, da der Installationsaufwand für Steuerungseinrichtungen und Kommunikationstechnik in der Liegenschaft erheblich
reduziert wird. Außerdem wird für die Steuerung des Mehrparteienhauses i. d. R. nur ein iMSys
inklusive Steuerungseinrichtung benötigt.
Ein weiterer wichtiger Vorteil von Variante 2 ist, dass das übergreifende Energiemanagementsystem (EMS). Durch diese Umsetzung können hohe Leistungsanfragen und daraus resultierende Herausforderungen für die Netzanschlusskapazität vermieden werden. Außerdem kann im Falle einer netzorientierten Steuerung die zur Verfügung stehende Leistung durch das EMS optimal auf die SteuVE aufgeteilt werden.
Welche Konsequenzen ergeben sich für Planer und Installateure?
Für Elektrofachkräfte zeigt der neue Hinweis vor allem eines: Bei Gebäuden mit mehreren Ladepunkten reicht es nicht aus, einfach für jeden Stellplatz eine Leitung vorzusehen und später einzelne Wallboxen anzuschließen. Bereits bei der Planung sollte betrachtet werden, wie sich die Ladeinfrastruktur langfristig entwickeln könnte.
Hat ein Gebäude beispielsweise 30 Stellplätze, von denen zunächst nur fünf elektrifiziert werden sollen, wäre es kurzsichtig, die Anlage ausschließlich auf diese fünf Ladepunkte auszulegen. In einigen Jahren könnten 15 oder 25 Stellplätze eine Lademöglichkeit benötigen.
Entsprechend sollten frühzeitig unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:
- verfügbare Leistung des Netzanschlusses
- Leistungsbedarf des Gebäudes und möglicher Mehrbedarf in der Zukunft
- Anzahl heutiger und zukünftiger Ladepunkte
- Reserven in Verteilungen und Zähleranlagen
- Platzbedarf für Mess- und Steuerungstechnik
- Kommunikationsleitungen beziehungsweise Netzwerk
- Last- oder Energie-Management-System
- Mess- und Betreiberkonzept
- Vorgaben des zuständigen Netz- und Messstellenbetreibers
Gerade bei Tiefgaragen mit vielen Stellplätzen wird damit deutlich, dass Ladeinfrastruktur zunehmend als Gesamtsystem des Gebäudes betrachtet werden sollte.
Wallboxen im Mehrfamilienhaus nicht isoliert planen
In Zukunft wird es immer wichtiger werden, große Verbraucher wie Wallboxen nicht mehr isoliert zu betrachten. Denn die Wallbox ist längst nicht mehr der einzige größere elektrische Verbraucher im Gebäude.
Hinzu kommen beispielsweise:
- Wärmepumpen
- Klimaanlagen*
- Batteriespeicher*
- Photovoltaikanlagen
- elektrische Warmwasserbereitung*
- zukünftig möglicherweise bidirektional ladende Elektrofahrzeuge.
Ein modernes Energiemanagement kann deshalb langfristig deutlich mehr übernehmen als nur die Lastverteilung zwischen einigen Wallboxen. PV-Erzeugung, Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur und weitere Verbraucher könnten innerhalb eines gemeinsamen Energiesystems koordiniert werden.
Auch VDE FNN weist darauf hin, dass sich das Modell mit gemeinsamem Betreiber perspektivisch auf weitere steuerbare Verbrauchseinrichtungen erweitern lässt und beispielsweise Möglichkeiten zur Eigenverbrauchsoptimierung eröffnet. Spätestens, wenn Verbrauchs- und Erzeugunsanlagen aufeinandertreffen wird die technische Umsetzung im Mehrfamilienhaus deutlich komplexer.
Fazit: Wallboxen im Mahrfamilienhaus
Für Ladeeinrichtungen im Mehrfamilienhaus sind beide in dieser Orientierungshilfe vorgeschlagenen Umsetzungsansätze grundsätzlich möglich. Variante 1 setzt jedoch voraus, dass die Ladeeinrichtungen als SteuVE vollständig, eindeutig und dauerhaft einem Betreiber, und zur Steuerungseinrichtung zugeordnet sind. In der praktischen Umsetzung ist dies mit einem höheren Aufwand verbunden. Gleichzeitig ist die flexible Nutzung der am NAPverfügbaren Leistung innerhalb der Liegenschaft nur eingeschränkt möglich.
Aus Sicht des VDE FNN ist Variante 2 für Ladeeinrichtungen im Mehrfamilienhaus die bevorzugte
Lösung. Durch einen gemeinsamen, festgelegten Betreiber in Verbindung mit
einem Energiemanagementsystem wird eine konsistente netz- und anlagenverträgliche Leistungssteuerung ermöglicht. Außerdem wird die technische Komplexität verringert und die vollständige Nutzung der verfügbaren Leistung am Hausanschluss ermöglicht. Hinzu kommt, dass ein bestehendes EMS zusätzlich Vorteile in Hinblick auf die hausinterne Elektroinstallation bietet.
Zu beachten ist jedoch, dass die Betrachtungen in dieser Orientierungshilfe sich ausschließlich auf Ladeeinrichtungen beschränkt. Werden zukünftig weitere steuerbare Verbrauchseinrichtungen im oder steuerbare Erzeugungsanlagen in Betracht gezogen, ist insbesondere die Variante 2 auf diese erweiterbar. Außerdem bestehen weitere Optimierungsmöglichkeiten wie beispielsweise Eigenverbrauchsoptimierung, die in Variante 1 nicht möglich wären. Auch wäre in Variante 2 die rechnerische Zusammenfassung von Anlagen wie beispielsweise Wärmepumpen oder Klimaanlagen möglich.
Was sind eure bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung in Mehrfamilienhäusern? Habt ihr hiermit bereits Erfahrungen und welche Varianten bevorzugt ihr?
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