Mehrfachsteckdosen-Adapterstecker Verboten?!

Mehrfachsteckdosen-Adapterstecker: Erlaubt oder Verboten?

Wer kennt das nicht? Man hat nie genug Steckdosen und wenn dann nicht an der richtigen Stelle. Hier stellen Mehrfachsteckdosen-Adapterstecker eine verlockende Lösung dar. Diese machen aus einer einfachen Steckdose schnell eine Mehrfachsteckdose. Doch sind diese kleinen Helfer erlaubt oder tatsächlich verboten?

Was sind Mehrfachsteckdosen-Adapterstecker?

Mehrfachsteckdosen-Adapterstecker sind Betriebsmittel, die eine einzelne Steckdose auf mehrere Steckplätze für Schuko- oder Eurostecker erweitern. Mehrfachsteckdosen-Adapterstecker liegen im Geltungsbereich der DIN VDE 0620-2-1 »Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen – Teil 2-1: Allgemeine Anforderungen an Stecker und Kupplungsdosen«.  Unterschieden wird dabei um Zwischenstecker mit oder ohne Zusatzfunktion. Solche Zusatzfunktionen sind beispielsweise Schaltbare Steckdosen oder integrierte Feinsicherungen.

Was sagt die Norm zu Mehrfachsteckdosen-Adaptersteckern?

Mehrfachsteckdosen-Adapterstecker liegen im Geltungsbereich der DIN VDE 0620-2-1 »Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen – Teil 2-1: Allgemeine Anforderungen an Stecker und Kupplungsdosen«. Nach dieser Norm sind solche Zwischenstecker durchaus zulässig. Die Zwischenstecker müssen dabei so gebaut sein, dass sie im bestimmungsgemäßen Gebrauch zuverlässig sind und keine Gefahr nach DIN 31000 (VDE 1000) für den Benutzer oder die Umgebung darstellen.

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Notwendige Angaben auf einem Zwischenstecker

Es gibt nach Norm einige Pflichtangaben, die auf einem solchen Zwischenstecker zu finden sein müssen. Dazu gehören:

  • Bemessungsstrom in Ampere
  • Bemessungsspannung in Volt
  • Symbol für die Stromart
  • Name oder Handelsmarke des Herstellers oder des verantwortlichen Händlers
  • Typzeichen
  • Symbol für den Schutzgrad gegen das Eindringen von Wasser und ggf. Fremdkörpern (IP-Schutzart)

Gemäß Norm müssen für und Zwischenstecker* folgende Warnhinweise auf einem Beipackzettel oder auf dem Produkt mittels Text oder Piktogramm angegeben ­werden:

  • Für ortsveränderliche Mehrfachsteckdosen:
    • Nicht hintereinander stecken
    • Nicht abgedeckt betreiben
  • Für ortsveränderliche Mehrfachsteckdosen mit Schalter zusätzlich:
    • Spannungsfrei nur bei gezogenem Stecker
  •  Für Zwischenstecker:
    • Nicht hintereinander stecken.

Für Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen mit Leitung gilt, dass eine Information mitgeliefert werden muss, in welcher Umgebung diese Produkte eingesetzt werden dürfen.

Verbot nach DIN VDE 0100-520?

Die Vermutung, dass solche Mehrfachsteckdosen-Adapterstecker verboten sind hat ihren Ursprung häufig in einem Abschnitt der VDE 0100-520. Dort findet sich unter in DIN VDE 0100-520:2013-06 Abschnitt 526.10

Steckdosensysteme, die das gleichzeitige Stecken von mehr als einem Stecker im Steckbild einer Steckdose (z. B. zwei Eurostecker in einer ­dafür vorgesehenen Schutzkontaktsteckdose) ermöglichen, sind nicht erlaubt.

Doch diese Regelung der VDE hat mit den hier beschriebenen Zwischensteckern nichts zu tun. Die DIN VDE 0100-520 gehört zu der VDE-Gruppe 0100 »Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kabel- und Leitungsanlagen«. Diese Norm bezieht sich gemäß ihrem Anwendungsbereich für die Auswahl und Errichtung von zu ortsfesten elektrischen Anlagen gehörenden Kabel- und Leitungsanlagen.

In Abschnitt 526 beschäftigt sich diese Norm mit »elektrischen Verbindungen«, also mit der Schnittstelle zwischen Leitern und Anschlussstellen wie z. B. einer Schuko-Steckdose. Hierbei werden Anschlussmöglichkeiten für Betriebsmitel beschrieben, wie die Schuko-Steckdose. Und genau hier findet sich eine nationale Regelung für Deutschland. Die DIN VDE 0100-520 verbietet in Deutschland die Möglichkeit, ortsfeste Steckdosensysteme zu verwenden, die das gleichzeitige Stecken von mehr als einem Stecker in einem Steckbild einer Steckdose ermöglichen. Dabei geht es um Steckdosen, die in einer Steckdose z.b. zwei Steckplätze für Eurostecker bieten. Jedoch geht es dabei nicht um ortsveränderliche Zwischenstecker.

Diese Passage der VDE wird häufig falsch ausgelegt und sorgt gelegentlich für Verwirrung.

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Fazit: Zwischenstecker sind nicht verboten

Abschließend lässt sich sagen, dass Mehrfachsteckdosen-Adapterstecker (Zwischenstecker) nicht verboten sind. Diese dürfen durchaus im Hausgebrauch eingesetzt werden. Zu beachten ist jedoch, dass diese nicht für den dauerhaften Anschluss von Betriebsmitteln vorgesehen sind. Sie sollten lediglich eine temporäre Lösung sein um beispielsweise kurzzeitig zwei Anschlüsse einer Steckdose zu nutzen. Für den dauerhaften Gebrauch sollten dann eher Mehrfachsteckdosenleisten genutzt werden.

Anders sieht die Situation im betrieblichen, industriellen oder gewerblichen Umfeld aus. Hier ist fraglich ob ein bestimmungsgemäßer Gebrauch hier gegeben ist. Ich würde im betrieblichen Umfeld vom Einsatz solcher Betriebsmittel absehen. Da in diesem Umfeld sowieso eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen muss, ist hier auch festzulegen ob ein bestimmungsgemäßer Gebrauch hier möglich ist. Ich würde immer davon absehen und auf qualitativ hochwertige Mehrfachsteckdosenleisten* setzen, wenn die ortsfeste Installation nicht ausreicht.


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