Elektriker an Sicherungskasten

Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Fristen nach DGUV Vorschrift 3

Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3

Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebs-
mittel in ihrem Betrieb in ordnungsgemäßem und sicherem Zustand betrieben und in diesem Zustand erhalten werden. Dazu sind unter anderem wiederkehrende Prüfungen
erforderlich.

Ziel der Wiederholungsprüfungen ist es, elektrische Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle, Brände oder Betriebsausfälle zu vermeiden. Grundlage hierfür ist die DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit den einschlägigen DIN-VDE-Normen.
Die Berufsgenossenschaft ETEM (BG ETEM) gibt dazu konkrete Empfehlungen für Prüffristen und Prüferqualifikationen.

Was sind ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel?

Als ortsfest gelten elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die fest installiert sind oder nicht ohne Weiteres bewegt werden können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Unterverteilungen
  • Steckdosen
  • fest angeschlossene Maschinen
  • Beleuchtungsanlagen
  • Schaltschränke
  • fest installierte Produktionsanlagen

Diese Anlagen müssen regelmäßig durch Elektrofachkräfte geprüft werden, damit ihr sicherer Zustand sichergestellt werden kann.

Welche Prüffristen sind zu beachten?

Das Festlegen der Prüffristen liegt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in der Verantwortung des Unternehmers. Es ist normal, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel während ihrer Verwendung schädigenden Einflüssen unterliegen wie beispielsweise nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, Schmutz- oder Staubeinwirkungen, Feuchtigkeit, Korrosion, mechanische Beanspruchungen, elektrische, chemische und thermische Einflüsse. Einige Einflüsse können auch bei Nichtgebrauch, negative Auswirkungen auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel haben.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden die individuellen betrieblichen Besonderheiten berücksichtigt und die Prüffristen auf die Situation im Betrieb abgestimmt. Dabei sind unter anderem folgende Kriterien mit zu beachten:

  • Herstellerangaben
  • betriebliche Erfahrungen
  • Einsatzbedingungen
  • Witterungs- und Umwelteinflüsse
  • Verwendungsdauer und -häufigkeit
  • mechanische, chemische und thermische Beanspruchungen
  • Erfahrungen mit Ausfällen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
  • Unfallgeschehen mit vergleichbaren elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln
  • Häufigkeit und Qualität der Wartung
  • Qualifikation und Erfahrung der Benutzer
  • Fehlerquote bei vorherigen Prüfungen

Grundsätzlich ist der Unternehmer für die Festlegung der Prüffristen verantwortlich. Die DGUV gibt in den DGUV Vorschriften 3 und 4 Empfehlungen für Prüffristen, an denen man sich orientieren kann. Abweichungen von diesen Empfehlungen sind vom Unternehmer zu begründen.

Richtwerte für Prüffristen

Anlage / Betriebsmittel Prüffrist Prüfung durch
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre Elektrofachkraft
Ortsfeste elektrische Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr Elektrofachkraft
RCDs in ortsfesten Anlagen 6 Monate durch drücken der TEST-Taste Benutzer

Sonderregelungen in bestimmten Bereichen

In bestimmten Bereichen kann es über die Regelungen der DGUV Vorschrift 3 hinaus weitere Anforderungen aus anderen Verordnungen geben. Dazu zählen beispielsweise landesbaurechtlichen Regelungen, Vertragsbedingungen von Sachversicherern sowie
Normen und anderen Regelwerke. Das kann zum Beispiel folgende Anlagen betreffen:

  • Aufzüge
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Medizinische Bereiche und elektrische Medizinprodukte, zum Beispiel in Arztpraxen und Krankenhäusern
  • Sonderbauten, wie z. B. Versammlungsstätten, Krankenhäuser,
    Beherbergungsstätten, Schulen, Kindergärten
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