Die DIN VDE 0100-410 gehört zu den wichtigsten Normen für die Errichtung elektrischer Niederspannungsanlagen. Sie beschäftigt sich mit den Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und legt unter anderem fest, wie Menschen und Nutztiere vor gefährlichen Berührungsspannungen geschützt werden müssen und wo FI-Schutzschalter Pflicht sind.
Das grundlegende Schutzkonzept besteht darin, dass gefährliche aktive Teile im normalen Betrieb nicht berührbar sein dürfen und auch bei einem Fehler kein unvertretbares Risiko durch einen elektrischen Schlag entstehen darf. Einer der entscheidenden Punkte der letzten Jahre, ist die Ausweitung der RCD-Pflicht auf fast alle Stromkreise im Wohnungsbau.
Die Norm unterscheidet insbesondere zwischen Basisschutz, Fehlerschutz und zusätzlichem Schutz. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Anforderungen der DIN VDE 0100-410 verständlich und mit Blick auf die praktische Elektroinstallation.
Was ist die DIN VDE 0100-410?
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410): Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag
Die derzeit maßgebliche Ausgabe stammt aus Oktober 2018. Sie ist Teil der umfangreichen Normenreihe DIN VDE 0100 und beschäftigt sich speziell mit dem Schutz von Personen und Nutztieren gegen die Gefahren eines elektrischen Schlages. Dabei muss grundsätzlich sowohl der normale Betrieb als auch der mögliche Fehlerfall berücksichtigt werden.
Ein einfaches Beispiel zeigt den Unterschied:
Bei einem Elektrogerät verhindert die Isolierung der spannungsführenden Leiter im normalen Betrieb, dass eine Person mit diesen Teilen in Kontakt kommt (Basisschutz).
Wird diese Isolierung jedoch beschädigt und beispielsweise das Metallgehäuse eines Gerätes mit einem Außenleiter verbunden, liegt ein Fehlerfall vor. Nun muss eine weitere Schutzvorkehrung dafür sorgen, dass keine gefährliche Berührungsspannung bestehen bleibt (Fehlerschutz). Genau hier setzt das mehrstufige Schutzkonzept der DIN VDE 0100-410 an.
Basisschutz, Fehlerschutz und zusätzlicher Schutz
Für das Verständnis der Norm sind drei Begriffe besonders wichtig:
- Basisschutz
- Fehlerschutz
- zusätzlicher Schutz
Es ist wichtig, diese drei Schutzebenen klar abzugrenzen und die Unterschiede zu verstehen.
Basisschutz
Der Basisschutz schützt Personen unter normalen Bedingungen davor, gefährliche aktive Teile direkt zu berühren.
Typische Maßnahmen sind:
- Basisisolierung aktiver Teile
- Abdeckungen
- Umhüllungen bzw. Gehäuse
Ein einfaches Beispiel ist die Kunststoffisolierung einer Ader. Diese verhindert, dass im normalen Betrieb der leitfähige Teil (Kupferleiter) berührt werden kann. Auch ein geschlossenes Gehäuse eines elektrischen Betriebsmittels kann den erforderlichen Basisschutz herstellen.
Fehlerschutz
Der Fehlerschutz muss wirksam werden, wenn der Basisschutz versagt. Zur veranschaulichung stellen wir uns ein Gerät der Schutzklasse I mit einem leitfähigen Metallgehäuse vor. Durch einen Isolationsfehler könnte ein Außenleiter das Gehäuse berühren. Ohne weitere Schutzmaßnahmen könnte am Gehäuse eine gefährliche Spannung gegen Erde anliegen.
Deshalb wird das Gehäuse über den Schutzleiter mit dem Potentialausgleich verbunden. Bei einem entsprechenden Fehler muss die Stromversorgung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit automatisch abgeschaltet werden.
Zum Fehlerschutz gehören damit unter anderem:
- Schutzleiter,
- Schutzpotentialausgleich / Erdung,
- automatische Abschaltung der Stromversorgung durch LS, Sicherung, RCD
Diese Schutzmaßnahme kann das Auftreten eines Fehlers nicht verhindern. Vielmehr müssen dessen gefährliche Auswirkungen auf Personen ausreichend begrenzt werden.
Zusätzlicher Schutz
Der zusätzliche Schutz stellt eine weitere Schutzebene dar. Eine der bekanntesten Maßnahmen ist der Einsatz einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA.
Ein solcher RCD ersetzt den Basis- und Fehlerschutz nicht. Er bietet vielmehr zusätzlichen Schutz, beispielsweise wenn eine andere Schutzvorkehrung versagt oder ein Benutzer unbeabsichtigt mit einem gefährlichen elektrischen Potential in Kontakt kommt.
Ein RCD ist daher niemals eine alleinige Schutzmaßnahme. Wichtig ist eine Kombination aller Schutzmaßnahmen, um ein möglichst hohes Sicherheitsniveau zu erreichen.
Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen ist die automatische Abschaltung der Stromversorgung. Das Prinzip lässt sich gut an einem Körperschluss erklären.
Nehmen wir ein Elektrogerät der Schutzklasse I mit Metallgehäuse an. Aufgrund eines Isolationsfehlers bekommt der Außenleiter Kontakt mit dem Gehäuse. Der Fehlerstrom fließt nun über den Schutzleiter zur Erdungsanlage.
Eine Schutzeinrichtung muss diesen Fehler erkennen beziehungsweise aufgrund des entstehenden Fehlerstromes auslösen und den betroffenen Stromkreis innerhalb der vorgeschriebenen Zeit abschalten.
Wie dies genau erfolgt, hängt unter anderem vom verwendeten Netzsystem ab, typischerweise erfolgt die Abschaltung mittels Sicherung, LS-Schalter oder RCD.
Automatische Abschaltung im TN-System
Das TN-System ist in Deutschland sehr verbreitet. Bei einem Körperschluss entsteht eine Fehlerschleife, die im Wesentlichen über den Außenleiter und den PE beziehungsweise PEN zurück zur Stromquelle führt.
Die Schleifenimpedanz muss so niedrig sein, dass ein ausreichend hoher Fehlerstrom fließen und das Schutzorgan auslösen kann. Vereinfacht lässt sich der Fehlerstrom über folgende Beziehung betrachten:
Iₐ ≤ U₀ / Zₛ
Dabei steht:
Iₐ = Strom, der das automatische Abschalten der Schutzeinrichtung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit bewirkt
U₀ = Nennspannung, Außenleiter gegen Erde
Zₛ = Schleifenimpedanz der Fehlerschleife
Ein Leitungsschutzschalter mit Charakteristik B hat eine thermische Auslösung (Überlast) in einem Bereich vom 3- bis 5-fachen Nennstrom. Für eine sichere, unverzögerte magnetischen Auslösung geht man vom fünffachen Bemessungsstrom aus, also vom schlechtesten Fall.
Bei einem B16-Leitungsschutzschalter ergibt sich:
5 × 16 A = 80 A
Die maximal zulässige Schleifenimpedanz ergibt sich vereinfacht zu:
Zₛ ≤ 230 V / 80 A
und damit:
Zₛ ≤ 2,875 Ω
In der Praxis sind bei Planung, Errichtung und Prüfung weitere Faktoren und die jeweils anzuwendenden Normen zu berücksichtigen. Das Beispiel verdeutlicht jedoch das grundsätzliche Zusammenspiel aus Netzspannung, Schleifenimpedanz, Fehlerstrom und Schutzeinrichtung.
Automatische Abschaltung im TT-System
Beim TT-System unterscheiden sich die Verhältnisse deutlich.
Hier verläuft der Fehlerstrom unter anderem über die Erdungsanlage. Die Impedanz des Fehlerstromkreises kann deshalb erheblich höher sein als bei einem TN-System.
Der dadurch entstehende Fehlerstrom reicht häufig nicht aus, um eine Überstrom-Schutzeinrichtung innerhalb der notwendigen Zeit auszulösen.
Deshalb spielen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen im TT-System eine besonders wichtige Rolle.
Für den Fehlerschutz mit einem RCD muss unter anderem folgende Bedingung eingehalten werden:
Rₐ × IΔn ≤ 50 V
Dabei ist:
Rₐ = Summe der Widerstände des Erders und des Schutzleiters der Körper
IΔn = Bemessungsdifferenzstrom des RCD
Die Schutzmaßnahme muss selbstverständlich als Gesamtsystem betrachtet und messtechnisch überprüft werden.
Welche Abschaltzeiten gelten?
Ein zentraler Bestandteil des Fehlerschutzes sind die vorgeschriebenen maximalen Abschaltzeiten.
Für Endstromkreise bis 32A sind folgende Abschaltzeiten einzuhalten:
| Netzsystem | maximale Abschaltzeit |
|---|---|
| TN-System | 0,4 Sekunden |
| TT-System | 0,2 Sekunden |
Für Verteilerstromkreise und Endstromkreise über 32A gilt:
| Netzsystem | maximale Abschaltzeit |
|---|---|
| TN-System | 5 Sekunden |
| TT-System | 1 Sekunde |
FI-Schutzschalter-Pflicht nach DIN VDE 0100-410
Einer der bekanntesten Neuerungen der DIN VDE 0100-410 betrifft den zusätzlichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Die korrekte Bezeichnung lautet RCD – Residual Current Device. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird weiterhin häufig vom FI-Schutzschalter gesprochen.
Für bestimmte Anwendungen fordert die DIN VDE 0100-410 einen RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von IΔn ≤ 30 mA.
Besonders relevant sind dabei Steckdosen, Betriebsmittel im Außenbereich und Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen.
Welche Stromkreise benötigen einen FI-Schutzschalter?
In ein- und mehrphasigen Wechselstromkreisen von TN- und TT-Systemen müssen grundsätzlich Steckdosen in Endstromkreisen mit einem Bemessungsstrom bis einschließlich 32 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, durch einen RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA geschützt werden.
Das betrifft in einem gewöhnlichen Wohngebäude praktisch alle üblichen Steckdosenstromkreise.
Im gewerblichen und industriellen Bereich kann es unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen geben, wenn über eine Gefährdungsbeurteilung sichergestellt wird, dass eine allgemeine Verwendung dauerhaft ausgeschlossen ist und ein mindestens gleichwertiges Schutzniveau erreicht wird.
Für normale Wohngebäude spielt diese Ausnahme praktisch keine Rolle.
RCD-Schutz für Betriebsmittel im Außenbereich
Ein zusätzlicher Schutz durch einen RCD ≤ 30 mA wird ebenfalls für Endstromkreise mit fest angeschlossenen ortsveränderlichen Betriebsmitteln für Wechselstrom zur Verwendung im Außenbereich mit einem Bemessungsstrom bis einschließlich 32 A gefordert.
FI-Schutzschalter Pflicht für Beleuchtungsstromkreise
Mittlerweile sind auch alle Beleuchtungsstromkreise in Wohngebäuden mit einem RCD IΔn ≤ 30 mA zu schützen. Die DIN VDE 0100-410:2018-10 fordert für Endstromkreise in Wohnungen die Leuchten enthalten, einen RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA.
Damit ist mit Ende der Übergangsfrist im Jahr 2020 praktisch jeder Stromkreis in Wohngebäuden durch einen Fehlerstromschutzschalter IΔn ≤ 30 mA zu schützen. Ausnahmen gibt es nach wie vor für fest angeschlossene Betriebsmittel wie Elektroherd oder Durchlauferhitzer, wobei ich auch diese immer mit einem RCD schützen würde. ACHTUNG: Seit 2025 sind auch Durchlauferhitzer im Schutzbereich 1 zwingend mit einem RCD zu schützen!
Die DKE stellt außerdem ausdrücklich klar, dass diese Anforderung an Stromkreise die Leuchten enthalten Einfamilienhäuser einschließt.
Was passiert bei einer Erweiterung einer bestehenden Anlage?
Diese Frage sorgt immer wieder für hitzige Diskussionen und man bekommt selten eine klare Antwort. Daher werde ich diesem Thema nochmal einen eigenen Beitrag witmen. Kurz meine Meinung dazu: Wird eine bestehende elektrische Anlage erweitert oder geändert, müssen die neu errichteten beziehungsweise geänderten Teile grundsätzlich nach den aktuell geltenden Anforderungen ausgeführt werden.
Eine reine Instandhaltung ist keine wesentliche Änderung. Tauscht man beispielsweise nur eine defekte Steckdose durch eine neue Steckdose aus, ändert sich dadurch nichts. Anders sieht es aus, wenn eine zusätzliche Steckdose nachgerüstet werden soll. Das stellt eine Änderung dar und erfordert daher ein Anwenden der aktuellen Norm. Wichtig ist dabei, dass diese Forderung nur den neuen Anlagenteil betrifft. In der Praxis stellt das Fachkräfte aber regelmäßig vor Herausforderungen.
Wichtig ist hierbei aber in jedem Fall die Sicherheit im Fokus zu haben. Im Zweifel sollte eine alte Anlage bei Erweiterung oder Änderung daher immer als Ganzes geprüft und eine Modernisierung in betracht gezogen werden. Erweitert man lediglich eine Steckdose oder einen neuen Stromkreis kann es auch ausreichen, für diesen einen RCD oder FI/LS nach aktueller Norm nachzurüsten.
Weitere Schutzmaßnahmen der DIN VDE 0100-410
Die automatische Abschaltung der Stromversorgung ist zwar eine besonders häufig eingesetzte Schutzmaßnahme, aber nicht die einzige Möglichkeit.
Die DIN VDE 0100-410 behandelt unter anderem außerdem:
Doppelte oder verstärkte Isolierung
Bei dieser Schutzmaßnahme wird zusätzlich zur Basisisolierung eine weitere Isolierung eingesetzt beziehungsweise eine entsprechend verstärkte Isolierung verwendet. Ein typisches Beispiel sind elektrische Betriebsmittel der Schutzklasse II.
Schutztrennung
Bei der Schutztrennung wird der zu schützende Stromkreis von anderen Stromkreisen und Erde getrennt. Eine typische technische Umsetzung erfolgt über einen Trenntransformator. Die Schutztrennung unterliegt jedoch konkreten Anforderungen und darf nicht beliebig als Ersatz für andere Schutzmaßnahmen eingesetzt werden.
Schutz durch Kleinspannung – SELV und PELV
Eine weitere Schutzmaßnahme ist die Verwendung von Kleinspannung.
Bei SELV- und PELV-Stromkreisen darf die Nennspannung grundsätzlich 50 V Wechselspannung beziehungsweise 120 V Gleichspannung nicht überschreiten. In besonderen Bereichen können allerdings niedrigere Grenzwerte erforderlich sein.
Häufige Fragen zur DIN VDE 0100-410
Ist ein FI-Schutzschalter für Steckdosen Pflicht?
Für Steckdosen in Wechselstrom-Endstromkreisen mit einem Bemessungsstrom bis einschließlich 32 A, die zur allgemeinen Verwendung und zur Benutzung durch Laien bestimmt sind, ist grundsätzlich ein zusätzlicher Schutz durch einen RCD mit IΔn ≤ 30 mA vorzusehen.
Müssen auch Lichtstromkreise über einen FI laufen?
In Wohnungen müssen Endstromkreise, die Leuchten enthalten, mit einem RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA geschützt werden. Das gilt nicht nur für reine Beleuchtungsstromkreise, sondern für jeden Stromkreis in dem sich Leuchten befinden.
Braucht jede Steckdose einen eigenen FI?
Nein. Mehrere Stromkreise können über einen gemeinsamen RCD geschützt werden (Gruppen-RCD). Alternativ können einzelne Stromkreise über FI/LS-Schalter abgesichert werden. Die Anlage sollte so aufgeteilt werden, dass ein einzelner Fehler nicht unnötig große Teile der Installation außer Betrieb setzt.
Müssen alte Häuser mit FI-Schutzschaltern nachgerüstet werden?
Allein aus der DIN VDE 0100-410:2018-10 ergibt sich keine generelle Nachrüstpflicht für sämtliche unveränderten Bestandsanlagen. Bei Änderungen und Erweiterungen sowie bei Sicherheitsmängeln muss die Situation jedoch neu bewertet werden. Wichtig ist mir auch immer zu betonen, dass die Sicherheit immer im Vordergrund stehen sollte. Ein RCD sollte in meinen Augen immer dort nachgerüstet werden, wo es technisch ohne großen Aufwand möglich ist.
Reicht ein Leitungsschutzschalter als Personenschutz aus?
Ein Leitungsschutzschalter schützt wie der Name schon sagt die Leitung! Weder ist seine Aufgabe der Schutz von Betriebsmitteln, noch der Personenschutz. Für den Personenschutz ist ausschließlich ein Fehlerstromschutzschalter vorzusehen.
Was bedeutet RCD?
RCD steht für Residual Current Device und bezeichnet eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung. Im deutschen Sprachgebrauch ist weiterhin die Bezeichnung FI-Schutzschalter oder Fehlerstromschutzschalter verbreitet.
Fazit: DIN VDE 0100-410 ist weit mehr als die FI-Schutzschalter Pflicht
Die DIN VDE 0100-410 gehört zu den zentralen Normen für die Sicherheit der Elektroinstallation. Ihr Ziel ist der Schutz von Menschen und Nutztieren gegen elektrischen Schlag. Dabei verfolgt die Norm ein mehrstufiges Schutzkonzept aus Basisschutz, Fehlerschutz und dem zusätzlichen Schutz.
Gerade bei modernen Wohngebäuden sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen deshalb heute ein selbstverständlicher Bestandteil der Elektroinstallation. Entscheidend ist jedoch immer das gesamte Schutzkonzept der elektrischen Anlage. Ein Fehlerstromschutzschalter allein macht eine Installation noch nicht sicher. Schutzleiter, Erdung, Potentialausgleich, geeignete Schutzeinrichtungen, korrekte Abschaltbedingungen sowie die fachgerechte Planung, Errichtung und Prüfung müssen zusammenspielen.
Hinweis: Dieser Beitrag erläutert wesentliche Anforderungen der DIN VDE 0100-410 in vereinfachter Form und ersetzt nicht die vollständige Norm oder die fachgerechte Planung und Prüfung einer elektrischen Anlage. Keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit, es ist immer die zum aktuellen Zeitpunkt gültige Norm zu berücksichtigen.
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