Anlagen für Orte mit Badewanne oder Dusche
VDE 0100-701:2025-06: Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Orte mit Badewanne oder Dusche
Vor mittlerweile über 17 Jahren, im Jahr 2008 wurde die DIN VDE 0100-701:2008:10 veröffentlicht. Seither wurde die Norm, welche Anforderungen an Räume mit Dusche oder Badewanne regelt nicht mehr überarbeitet. Doch mit der neuen Auflage VDE 0100-701:2025-06 gibt es nun eine überarbeitete Version, wodurch die bisherige Norm zurückgezogen wurde. Auch wenn die Norm im großen und ganzen unverändert blieb, gibt es doch einige entscheidende Änderungen.
Alle Informationen entsprechen meinem bisherigen Kenntnisstand und sind ohne Gewähr. Eine ausführliche Information über alle wichtigen Änderungen folgt in kürze.
Gültigkeit und Übergangsfrist
Die neue DIN VDE 0100-701:2025-06 ist ab dem 01.06.2025 anzuwenden. Für Anlagen, die bereits in Planung oder im Bau sind besteht eine Übergangsfrist bis zum 06.12.2027. Elektrische Anlagen*, die nach dem 06.12.2027 fertiggestellt werden, müssen vollständig der neuen Norm entsprechen.
Anwendungsbereich, Begriffe, Allgemeines
Der Norm VDE 0100-701:2025-06 gilt wie auch die bisher gültige Fassung aus dem Jahre 1984, für dsa Errichten elektrischer Anlagen in Räumen in denen Badewanne oder Dusche fest angeordnet sind und die dem Duschen oder Baden von Personen dienen. Damit gilt VDE 0100-701 für das Errichten elektrischer Anlagen in Räumen mit Duschen oder Badewannen
- in Caravans sowie Wohn-, Baustellen- oder Bürocontainern
- In Krankenhäusern, wobei hier zusätzliche Anforderungen aus DIN VDE 0107 beachtet werden müssen
- die von Personen mit Behinderung benutzt werden
- für Schwimmbäder bzw. Schwimmhallen sowie für Duschen, die in Schwimmhallen integriert sind
- die überwiegend auch für andere Zwecke genutzt werden, sofern Bade- oder Duscheinrichtungen sowie Whirlpooleinrichtungen fest angeordnet und fest angeschlossen sind. Das gilt beispielsweise auch für fest installierte Duschen, Badewannen oder Whirlpools in einem Hotelzimmer oder Schlafzimmer, wenn diese nicht in einem abgetrennten Raum untergebracht sind.
In folgenden Fällen findet die DIN VDE 0100-701 keine Anwendung:
- Räume in denen Wannen oder Wasserbehälter nur kurzzeitig / vorrübergehend aufgestellt werden
- Duschen im Freien, z.B. im Garten. Unabhängig davon ob diese fest oder nur vorrübergehend installiert sind
- Räume in denen Duschen nur für den Notfall installiert sind wie beispielsweise Not-Duschen in Laboratorien
Erweiterung der Norm um den Außenbereich
Der Anwendungsbereich der aktualisierten Norm wurde um den Außenbereich erweitert. Deshalb wurde der Begriff „Räume“ in „Orte“ geändert. Die neue Norm erstreckt sich nun auch auf Duschen im Außenbereich wie in Schwimmbädern, die bisher nicht von der Nom erfasst waren.
Diese Festlegung war schon immer international in der IEC (International Electrotechnical Commission) und europäisch in CLC (im HD; Harmonisierungsdokument) enthalten und wurde nun auch in die Deutsche Norm übernommen.
Neu ist, dass der Ort nun in seinem Umfang begrenzt wurde, da sich die Norm nicht auf den gesamten Außenbereich erstrecken kann. Auch wurde bisher beispielsweise ein großes Schlafzimmer mit eigener Dusche komplett als Raum mit Dusche oder Badewanne behandelt. In der aktuellen Norm wurden daher Maße für den „Ort“ festgelegt. Dieser erstreckt sich auf
- 3 Meter oberhalb des Fertigfußbodens, oder auch Rasen oder Erdreich
- Ein Abstand von 4 Metern um einen fest montierten Wasserauslass.
Restwanddicke oder Restwandtiefe
Wie bereits in der bisherigen Fassung, gilt auch weiterhin die Forderung nach 6cm Restwanddicke bei der Verlegung von Leitungen für andere Räume. Neu dabei ist, dass sich die 6cm Restwandtiefe nun auch auf den Fußboden erstrecken. Werden im Fußboden Leitungen verlegt, muss der fertige Fußboden mindestens 6cm oberhalb der elektrischen Leitungen oder Betriebsmittel liegen. Ausnahmen sind in der Norm festgelegt.
Bereich 0 für Duschen ohne Wanne
Bisher galt ein Bereich 0 lediglich für das innere von (Bade-)wannen. Neu ist, dass nun ein fiktiver Bereich 0 auch für Duschen ohne Wanne eingeführt wurde. Dieser erstreckt sich auf die Fläche des Bereich 1, in einer Höhe von 10cm über dem Fertigfußboden.
RCD nun auch für Warmwasserbereiter Pflicht
Bisher gab es für fest angeschlossene Durchlauferhitzer egal in welchem Bereich diese installiert waren die Ausnahme, dass hierfür kein RCD notwendig war. Diese Ausnahmeregelung wurde nun gestrichen. Mit Ausnahme von Stromkreisen mit Schutz durch Kleinspannung SELV (safety extra-low voltage) oder PELV (protective extra-low voltage) oder Schutz durch Schutztrennung muss ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorgesehen werden für:
- Stromkreise, die Orte mit Badewanne und/oder Dusche versorgen
- Stromkreise, die durch Bereich 1 und/oder Bereich 2 verlaufen und nicht der Versorgung dieses Ortes dienen.
Zur Frage welcher RCD-Typ auszuwählen ist, wird keine generelle Festlegung gemacht. Es heißt lediglich, dass der RCD Typ A, B oder F je nach erwarteter Last auszuwählen ist.
Waschbecken und Schutzbereiche
Nach wie vor gibt es keine Festlegungen zum Thema Schutzbereiche oder Abstände bei Waschbecken. Es ist also nach wie vor zulässig 230-Volt Betriebsmittel wie Steckdosen am/neben/unter einem Waschbecken* zu installieren ohne Abstände einzuhalten. Auch ist weiterhin keine Mindestschutzart vorgeschrieben, auch wenn dies häufig behauptet wird.
Hierzu finden sich lediglich Hinweise in der VDE 0100-510, nach der eine Auswahl der Schutzart nach den Umgebungsbedingungen zu erfolgen hat. Allerdings obliegt es auch hier der Entscheidung der Elektrofachkraft, welche Schutzart für sinnvoll und notwendig erachtet wird.
Schutzarten in Räumen mit Dusche oder Badewanne
Elektrische Betriebsmittel in Räumen mit Dusche oder Badewanne müssen Mindestanforderungen an die Schutzart je nach Bereich erfüllen. Dabei müssen folgende Schutzarten berücksichtigt werden:
Bereich 0: mindestens IPX7
Bereich 1: mindestens IPX4
Bereich 2: mindestens IPX4
Zu beachten ist, dass es sich dabei um Mindestanforderungen handelt. Je nach Umgebungsbedingungen, können höhere Schutzarten erforderlich sein. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn zu Reinigungszwecken Strahlwasser aus einem Schlauch oder Hochdruckreiniger eingesetzt wird. Das wird im privaten Badezimmer aber kaum der Fall sein sondern eher Schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen betreffen.
Kabel- und Leitungsanlagen in Räumen mit Dusche oder Badewanne
Bei der Installation von Kabeln und Leitungen in Räumen mit Dusche oder Badewanne gibt es einiges zu beachten.
- In Räumen mit Dusche oder Badewanne dürfen Kabel und Leitungen unterputz bis zu einer Tiefe von 6cm oder aufputz nur verlegt werden, wenn diese
- der Versorgung elektrischer Betriebsmittel in diesem Raum dienen
- Einen Schutzleiter enthalten, der mit der elektrischen Anlage und dem Betriebsmitel durchgängig verbunden sein muss
- Kabel und Leitungen für Stromkreise, die nicht der Versorgung von Betriebsmitteln in diesen Räumen dienen sondern beispielsweise der Versorgung von Nachbarräumen, dürfen nur verlegt werden wenn
- Eine Restwanddicke von mindestens 6cm vorhanden ist. Es muss also eine 6cm Überdeckung zwischen Leitung und dem Raum mit Dusche oder Badewanne gewährleistet sein.
- Eine Aufputzverlegung für die Versorgung benachbarter Räume ist nicht zulässig
- Ist eine solche Restwanddicke bautechnisch nicht gewährleistet, dürfen Kabel und Leitun-
gen nur durch Räume mit Dusche oder Badewanne verlegt werden, wenn- die Stromkreise die Schutzmaß-
nahme SELV, PELV oder Schutztren-
nung erfüllen oder - die Stromkreise mit einem Fehlerstromschutzschalter (RCDs) mit einem Bemessungsfehlerstrom I∆N ≤ 30 mA angeschlossen sind und
- in diesen Stromkreisen ein Schutzleiter durchgängig mitgeführt ist, der mit dem Schutzleiter der elektrischen Anlage verbunden ist
- die Stromkreise die Schutzmaß-
- Der Anschluss von Kabel und Leitungen an elektrische Betriebsmittel im Schutzbereich ist folgendermaßen zu gewährleisten:
- für elektrische Betriebsmittel, die über der Wannenoberkante angebracht werden (z.B. Durchlauferhitzer): senkrecht von oben oder über die Rückseite von hinten
- für unter der Wannenoberkante angebrachte Betriebsmitel ist die Leitung von unten oder von der Rückseite von hinten an das Betriebsmittel heranzuführen
- In Räumen mit Dusche oder Badewanne dürfen in Wänden, Decken, fest angebrachten Abtrennungen oder Dachschrägen keine Stegleitungen nach DIN VDE 0250-201 in einer Tiefe von unter 6cm nicht verlegt werden.
Buchempfehlungen
Folgende Bücher nutze ich zum Teil selbst und kann sie für jeden empfehlen, der sich tiefgehender mit dem Thema Elektroinstallation, VDE-Normen und dem Thema VDE 0100-701 auseinandersetzen möchte.
- Kiefer, Gerhard(Autor)
- Hösl, Alfred(Autor)
FAQs zur neuen VDE 0100-701
❓ Was regelt die VDE 0100-701 überhaupt?
Die DIN VDE 0100-701 regelt das Errichten elektrischer Anlagen in Räumen, in denen eine Badewanne oder Dusche fest angeordnet sind und die zum Duschen von Personen vorgesehen sind.
❓ Ist die neue DIN VDE 0100-701 eine europäische Norm?
Nein! Die neue DIN VDE 0100 Teil 701 ist nicht harmonisiert. Das bedeutet, für diese nationale Norm gibt es weder eine einheitliche Europäische Norm (EN), noch ein einheitliches Europäisches Harmonisierungsdokument (HD). Die Norm ist also eine rein nationale, deutsche VDE-Norm.
❓ Darf ein Durchlauferhitzer im Schutzbereich 1 installiert werden?
Ja! ein Durchlauferhitzer darf und durfte auch schon immer im Schutzbereich 1 nach DIN VDE 0100-701 installiert werden. Zu beachten ist, dass früher ein Festanschluss in diesem Bereich sogar ohne Fehlerstromschutzschalter zulässig war. Mit der Neuauflage der DIN VDE 0100-701:2025-06 ist nun aber auch für Festanschlüsse im Bereich 1 ein RCD mit einem Bemessungsfehlerstrom nicht größer 30mA vorgeschrieben.
❓ Ist Stegleitung im Badezimmer erlaubt?
Nein. In Räumen mit Dusche oder Badewanne dürfen Stegleitungen (NYIF) nicht verlegt werden. Ausnahme: Die Leitung liegt in einer Tiefe von mindestens 6cm in der Wand oder Decke.
❓ Welche Betriebsmittel dürfen im Schutzbereich 1 installiert werden?
Im Schutzbereich 1 dürfen folgende Betriebsmitel installiert werden, wenn diese fest angebracht und fest angeschlossen sind:
- Warmwasserbereiter wie z.B. ein Durchlauferhitzer
- Whirlpooleinrichtungen
- Abwasserpumpen
- Betriebsmittel, die mit der Schutzmaßnahme SELV oder PELV mit einer Nennspannung bis AC 25 V oder bis DC 60V versorgt werden z.B. Leuchten. Bei PELV müssen diese Betriebsmittel Schutzklasse II entsprechen oder eine gleichwertige Isolierung aufweisen
- Stromquellen für SELV oder PELV dürfen im Schutzbereich 0 und 1 NICHT installiert werden