Balkonkraftwerk

DKE veröffentlicht weltweit erste Produktnorm für Steckersolargeräte

Die DKE veröffentlicht im Dezember 2025 eine neue Produktnorm, die erstmalig technische Anforderungen für Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke“) als Gesamtsystem definiert. Unter anderem wird die maximale Leistungsgrenze erhöht, und neue Anschlussmöglichkeiten werden zulässig.

Der Weg zur Produktnorm für Steckersolargeräte

Mit der DIN VDE V 0126-95 / VDE V 0126-95:2025-12 „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Teil 95: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“, wird im Dezember die erste Produktnorm für Steckersolargeräte weltweit veröffentlicht. Nach acht Jahren, bereits zwei Normentwürfen und über 1.200 Einsprüchen, wird im Dezember 2025 nun erstmals eine Norm für Steckersolargeräte veröffentlicht.

Produktnorm für Steckersolargeräte

Die Produktnorm definiert erstmals technische Anforderungen für Steckersolargeräte –  auch bekannt als Balkonkraftwerke oder „Guerilla-PV“ – als Gesamtsystem. Die Norm soll in erster Linie Klarheit für Hersteller und Anbieter entsprechender Produkte* bringen, damit jeder künftig genau weiß, welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind. Endverbraucher, Verkäufer, Anbieter, Vermieter, Hausbesitzer können sich durch die Norm verlässlich informieren, was sie zu beachten haben und welche Voraussetzungen das Balkonkraftwerk für einen sicheren Betrieb erfüllen sollte. Auch soll das Vertrauen in die Technik der Steckersolarsysteme am Markt deutlich gesteigert werden. Neben der elektrischen Sicherheit, macht die Norm auch Vorgaben zur mechanischen Sicherheit.

Die Norm bezieht sich auf einphasige Steckersolargeräte mit einer maximalen Bemessungsspannung von 250 Volt AC und einer Bemessungsfrequenz von 50 Hz für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Ein derartiges Steckersolargerät besteht aus wenigstens einem Photovoltaikmodul, mindestens einem netzgekoppelten Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einer Steckvorrichtung*zum Anschluss an das Hausstromnetz. Außerdem einem passenden Montagesystem.

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Maximale Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke

Eines der schwierigsten Themen in der Erarbeitung der neuen Norm war das Thema maximale Leistungsgrenze. Die maximal zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters wurde auf 800 VA festgelegt. Dabei lehnt sich die neue Norm an die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2024-10 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ an. Als maximal zulässige Gesamtmodulleistung wurde 800 Wp + 20 % (also 960 Wp) festgesetzt, wenn das Steckersolargerät mit einem Schukostecker* ausgestattet ist. Die maximal zulässige Gesamtmodulleistung beträgt 2000 Wp, wenn das Steckersolargerät mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung* z. B. nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1), versehen ist („Wieland-Stecker*„).

Neue Anschlussregeln für Steckersolargeräte

Neben der maximalen Leistungsgrenzen wurden auch die Anschlussmöglichkeiten für Steckersolargeräte erweitert. Die neue Norm enthält Anschlussmöglichkeiten, die bislang nicht zulässig waren. Zukünftig soll es auch möglich sein, Steckersolargeräte über einen Schutzkontaktstecker an eine herkömliche Haushaltssteckdose anschließen zu können. Hierfür wurden mehrere Schutzmaßnahmen definiert. Unter anderem müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Dies kann über einen modifizierten Haushaltsstecker mit Schutzumhüllungen oder mit einem internen Trennschalter realisiert werden. Außerdem kann der Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter direkt realisiert werden. Dazu muss der Wechselrichter zusätzliche Anforderungen erfüllen. Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker* nach VDE V 0628-1 bleibt weiterhin zulässig.

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