Ei Electornics Hörgeschädigtenmodul

Rauchmelder für Gehörlose und Hörgeschädigte

Rauchwarnmelder retten Leben! Und ihr Einbau ist mittlerweile in allen 16 Bundesländern für Wohnräume vorgeschrieben. 90-95% aller Brandopfer sterben nicht durch das eigentliche Feuer, sie sterben durch Brandgase.

Um dies zu verhindern schlagen Rauchmelder frühzeitig Alarm, damit sich Menschen rechtzeitig retten können. Doch das 85dB laute akustische Signal kann gerade im Schlaf von schwerhörigen Menschen sehr schlecht, von gehörlosen Menschen gar nicht wahrgenommen werden. Doch es gibt Alternativen:

Rauchmelder mit Blitzlicht und Rüttelkissen

Für hörgeschädigte Menschen bietet der Markt mittlerweile viele Möglichkeiten sich vor den Gefahren eines Feuers zu schützen. Die zwei Varianten, die man am besten in Kombination einsetzt sind Rüttelkissen und Blitzlichter. Dabei wird die Wohnung mit (funk-)vernetzten Rauchwarnmeldern ausgestattet. Schlägt ein Melder Alarm, wird außer dem akustischen Signal das Signal an einen optischen Melder weitergegeben. Das kann zum Beispiel ein Blitzlicht im Schlafzimmer sein, welches einen mit grellen Lichtblitzen aus dem Schlaf holen soll.

Außerdem gibt es Rüttelkissen. Das sind meist Geräte, die zwischen Kissen und Matratze oder Matratze und Lattenrost gelegt werden. Wird ein Alarm ausgelöst, fangen diese an zu vibrieren. Die Kombination aus Vibration und Blitzlicht sollte einen zuverlässig aus dem Schlaf holen.

Ebenfalls erhältlich sind Lösungen, die neben der Benachrichtigung von Babyruf-, Türklingel- und Telefonanlagen auch bei einem Feueralarm benachrichtigen. Ein Hersteller mit einem umfangreichen Sortiment ist z.B. Ei Electronics.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wer für den Einbau von Rauchwarnmeldern zuständig ist und dessen Kosten zu tragen hat, ist in den Landesbauordnungen mittlerweile geregelt. Diese Rauchmelder aber auch für Gehörgeschädigte tauglich zu machen ist nicht Aufgabe der Vermieter / Eigentümer, mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt, hier gibt es dazu eine Regelung in der Landesbauordnung, die von Gehörlosenverbänden allerdings kritisiert wird und sogar zum Nachteil sein kann.

Für die Ausstattung einer Wohnung mit Gehörlosenmodul, Rüttelkissen und Blitzlicht können schnell Kosten vonn ~200€ und mehr entstehen. Zusätzlich zu den kompatiblen Funkrauchmeldern für die Wohnung.

Seit 2014 haben hörgeschädigte Menschen einen Anspruch auf eine Rauchmelder-Lösung für Gehörlose, da diese Geräte nun in allen Bundesländern bauordnungsrechtlich vorgeschrieben sind. Damit fallen Rauchmelder unter §33 SGB V und sind sogenannte “übernahmefähige Hilfsmittel”, deren Kosten von den Krankenkassen auf Antrag übernommen werden müssen. Die Kassen übernehmen auch Sets, beispielsweise bestehend aus Wecker, Türklingel und  Rauchmeldern mit mobilem Lichtblitz- und Vibrationsmelder. Ansprechpartner ist hier am besten ihr HNO-Arzt.

 

Beispiel eines Melders mit Rüttelkissen + Blitzlicht