Schutzleiter

Der Schutzleiter dient in einer elektrischen Anlage dazu, die Körper von Betriebsmitteln miteinander zu verbinden. Seine Hauptaufgabe ist der Schutz von Personen im Fehlerfall (z.B. Körperschluss). Durch die Verbindung mit dem Schutzleiter können gefährliche Ströme im Fehlerfall auf ein Minimum reduziert werden. Außerdem wird die Abschaltung im Fehlerfall (zum Beispiel durch einen RCD) gewährleistet.

Der Schutzleiter: Immer Grün-Gelb

Für den Schutzleiter (früher auch Nullleiter) gab es im Laufe der Zeit verschiedene Farben. Bis 1965 war rot für den Schutzleiter üblich. Seit dem 01.12.1965 darf dieser ausschließlich in grün-gelb ausgeführt sein. Grün-Gelb darf ausschließlich die Funktion des Schutzleiters haben und weder als aktiver Leiter noch als geschalteter Draht verwendet werden.

Die Farbe Grün-Gelb wurde gewählt, da der Farbkontrast aus zwei Farben auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut erkennbar bleibt.

Funktion des Schutzleiters

Der Basisschutz (Schutz gegen direktes berühren leitfähiger Teile) bezeichnet die Isolation zwischen berührbaren Teilen und der gefährlichen Spannung. So sind in einer Waschmaschine beispielsweise alle leitfähigen Teile so isoliert, dass sie keine Berührung zum leitfähigen Gehäuse haben. Versagt diese Isolation, würde das Gehäuse unter Spannung stehen. Hier greift der Fehlerschutz (Schutzleiter). Dieser ist am Gehäuse angeschlossen und stellt einen Stromkreis zwischen dem leitfähigen Teil im Fehlerfall und der Erdung her. So kann der Strom mit minimalem Widerstand gegen Erde abfließen. Je nach Installation sollte nun ein Fehlerstromschutzschalter auslösen. Ist der Fehlerstrom groß genug, kann auch eine Überstromschutzeinrichtung wie der Leitungsschutzschalter auslösen, falls kein RCD vorhanden ist.

Durch diese Maßnahme ist gewährleistet, dass der Strom beim Berühren eines defekten Betriebsmittels entweder minimal und nicht mehr lebensgefährlich ist oder im Idealfall die Fehlerstromschutzeinrichtung sofort abschaltet.