Schutzleiteranschluss bei Schutzklasse-II-Betriebsmitteln

Manchmal steht man vor dem Problem, dass ein Anschlusskabel eines Betriebsmittels beschädigt wird, sei es durch Leiterbruch oder Quetschung. Auch gibt es Betriebsmittel die ohne Anschlussleitung ausgeliefert werden. Meistens hat man Anschlussleitungen in 3-Adriger Ausführung vorrätig, ebenfalls Schutzkontaktstecker. Wie ist hier mit dem Schutzleiter zu verfahren?

Schutzklasse II: Doppelte Isolierung

Schutzklasse II bedeutet, doppelte oder verstärkte Isolierung (Schutzisoliert). In diesen Geräten ist kein Schutzleiter nötig. Doch wie ist zu verfahren, wenn man ein solches Betriebsmittel an eine 3-Adrige Leitung mit Grün-Gelbem Schutzleiter anschließen will? Nach DIN VDE 0100-410 darf an einem Schutzklasse II Gerät kein Schutzleiter angeschlossen werden. Das schließt jedoch nicht aus, dass eine Anschlussmöglichkeit für einen Schutzleiter besteht.

Hier spielen verschiedenste Normen eine Rolle, die sich auch im Laufe der Zeit geändert haben, weshalb noch nicht alle Geräte der SKII diese Normen erfüllen.

Vorgehensweise

Aufgrund der Normen kann man folgendes Vorgehen empfehlen: Am Stecker ist der Schutzkontakt in jedem Fall anzuschließen, wenn ein Kabel mit Schutzleiter verwendet wird. Das sollte bei Schutzkontaktsteckern kein Problem sein.

Im Betriebsmittel wäre der Schutzleiter auf eine Klemme zu führen. Auch bei Schutzklasse II Geräten gibt es teilweise isolierte Klemmen um den Schutzleiter zu sichern. Ist so ein Kontakt nicht vorhanden, dann ist sicherzustellen, dass der Schutzleiter nicht mit leitfähigen Teilen in Berührung kommt. Viele Betriebsanleitungen schlagen vor den Schutzleiter abzuschneiden. Ich empfehle jedoch ihn zu isolieren und so zu legen, dass er keine leitfähigen Teile berührt.

Schutzleiter in der Zuleitung

Neben der Anschlussleitung eines Betriebsmittels (z.b. mit Schukostecker) ist aber auch die Zuleitung zu einem Schutzklasse II Betriebsmittel zu berücksichtigen. Hier kommt die DIN VDE 0100-410 zur Anwendung. Dort heißt es im Abschnitt 412.2.3.2:

„Für einen Stromkreis, der Betriebsmittel der Schutzklasse II versorgt, muss ein Schutzleiter in der gesamten Leitungsanlage durchgehend leitend mitgeführt und in jedem Installationsgerät an eine Klemme angeschlossen werden, es sei denn, die Anforderungen nach 412.1.2 sind erfüllt.“

Das bedeutet, auch wenn ein Stromkreis ein Schutzklasse II Betriebsmittel versorgt, muss in der gesamten Leitung ein Schutzleiter leitfähig verbunden sein. Das soll den Austausch gegen ein Betriebsmittel der Schutzklasse I ermöglichen.