Die Meinungen zum Thema Stegleitung gehen schon immer weit auseinander. Die einen schwören auf die Verwendung von Stegleitung, die anderen lehnen sie grundsätzlich ab. Leider sind zum Thema Stegleitung auch sehr viele Falschinformationen und fehlerhafte Annahmen im Umlauf. Häufig wird die Behauptung aufgestellt, Stegleitung sei heute grundsätzlich verboten und dürfe daher nicht mehr eingesetzt werden. Stegleitung ist heute auch kaum noch in Neuinstallationen anzutreffen – hier gehen wir der Frage nach warum.
Was ist Stegleitung (NYIF)?
Charakteristisch für Stegleitung ist ihr flacher Aufbau. Statt in einer runden Leitung, sind die Einzeladern der Stegleitung nebeneinander angeordnet. Der Aufbau besteht aus PVC-isolierte Einzeladern und einer äußeren Umhüllung aus Gummi (NYIF) oder äußerer Umhüllung aus PVC (NYIFY). Stegleitung wird typischerweise auf Wände oder Decken genagelt oder geklebt und dann verputzt. Zulässig ist die Verlegung in oder unter Putz in trockenen Räumen.
Ist Stegleitung verboten?
Nein! Stegleitung ist nach wie vor in der Elektroinstallation zulässig. Regelungen hierzu finden sich u.a. in DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2013-06 unter Absatz 521.10.5 „Stegleitungen“.
Stegleitungen nach DIN VDE 0250-201 (VDE 0250-201) dürfen verwendet werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt werden…[…]
Stegleitung darf daher nach wie vor auch in der Elektroinstallation eingesetzt werden. Der Einsatz von Stegleitungen ist jedoch mit einigen Einschränkungen verbunden und bei der Verlegung muss besonders sorgfältig gearbeitet werden, da Stegleitungen sehr empfindlich sind.
- Kiefer, Gerhard(Autor)
Wann ist die Verwendung von Stegleitung zulässig?
Stegleitungen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verlegt werden.
- Verlegung ausschließlich in trockenen Räumen
- Verlegung in oder unter Putz
- Die Leitung muss in ihrem gesamten Verlauf von Putz bedeckt sein
- Bei der Durchführung in Hohlräumen von Decken oder Wänden, die aus Beton, Stein oder ähnlichen nicht brennbaren Baustoffen bestehen, ist eine Putzabdeckung in diesen Bereichen nicht erforderlich
- Eine Verlegung auf brennbaren Baustoffen (siehe DIN 4102-1) wie z.b. Holz ist nicht zulässig. Das gilt auch bei einer Überdeckung mit Putz.
- Stegleitungen dürfen nicht gebündelt werden. Eine Bündelung von Stegleitungen an Einführungsstellen für elektrische Betriebsmittel, z. B. Verteiler, ist davon ausgenommen
- Stegleitungen müssen so befestigt werden, dass eine Beschädigung oder Verformung ausgeschlossen ist. Geeignete Mittel zur Befestigung von Stegleitungen sind
- Gipspflaster oder
- der Leitungsform angepasste Schellen aus Isolierstoff oder aus Metall mit isolierender Zwischenlage oder
- Kleben oder
- Verwenden geeigneter Nägel mit Isolierstoffunterlegscheibe
- Stegleitungen dürfen nicht unter Gipskartonplatten verlegt werden. Ausnahme: Wenn diese Platten ausschließlich mit Gipspflaster befestigt werden
- Stegleitungen dürfen nicht auf oder unter Drahtgeweben, Streckmetallen und ähnlichem verlegt werden.
- Verbindungen von Stegleitungen dürfen nur in Installationsdosen nach DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) aus Isolierstoff vorgenommen werden. Muffen oder ähnliche Verbindungen sind nicht zulässig.
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Wo macht die Verlegung von Stegleitung heute noch Sinn?
Stegleitungen kommen heute quasi nicht mehr zum Einsatz. Das liegt jedoch nicht daran, dass sie verboten sind. Ihr Einsatz macht heute in vielen Fällen wirtschaftlich keinen Sinn mehr. Außerdem ist Stegleitung sehr Anfällig für Beschädigungen und die Alterung deutlich schneller als bei Mantelleitungen. Das macht ihren Einsatz heute unattraktiv.
Sinnvoll kann Stegleitung jedoch auch heute manchmal sein.
- Verlegung unter der Betondecke, wenn diese später verputzt wird. Insbesondere in Altbausanierungen häusig ein Thema, da man dort nicht immer über die Decke darüber gehen kann. Siehe auch: Elektroinstallation auf dem Rohfußboden
- Beim Kreuzen von Betonstürzen kann es manchmal nötig sein, auf Stegleitung zurückzugreifen. Hier findet sich zwar meist eine andere Lösung, manchmal kann hier jedoch Stegleitung eine sinnvolle Möglichkeit sein.
Sind Stegleitungen im Badezimmer zulässig?
Wie oben beschrieben, ist die Verlegung von Stegleitung ausschließlich in trockenen Räumen zulässig. Nach Norm zählen Badezimmer (Räume mit Dusche oder Badewanne) jedoch ebenfalls zu den trockenen Räumen. Feuchträume sind i.d.R. Räume mit einer ständigen Luftfeuchtigkeit >70% oder Räume die nicht regelmäßig beheizt werden. Dies schließt eine Verwendung von Stegleitung also nicht aus. ABER: Nach DIN VDE 0100-701 ist die Verlegung von Stegleitung in Räumen mit Dusche oder Badewanne nicht in einer Restwanddicke von 6cm zulässig.
Das heißt: Zwischen Stegleitung und einem Raum mit Dusche oder Badewanne, müssen mindestens 6cm festes Mauerwerk oder Putz sein. Eine Verlegung in einem solchen Raum ist daher ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt jedoch auch für die Rückseite einer solchen Wand. Ist auch bei Verlegung auf der Rückseite (z.b. einer Küche) eine Restwanddicke zum Bad von 6cm nicht gewährleistet, wäre auch hier die Stegleitung unzulässig.
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Fazit: Stegleitungen sind nicht verboten
Abschließend lässt sich festhalten, dass Stegleitung anders als häufig behauptet nicht verboten ist. Ihr Einsatz will gut überlegt sein und aus wirtschaftlicher Sicht macht es heute kaum noch Sinn Stegleitung zu verwenden. Ich persönlich würde Stegleitungen heute nur noch einsetzen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Ein gutes Beispiel dafür ist die Verlegung unter einer Betondecke zu Leuchtenauslässen, wenn diese später verputzt wird. In den meisten anderen Fällen sind andere Verlegearten heute sinnvoller.
Weitere Informationen
- Neue VDE 0100-701: RCD-Pflicht auch für Warmwasserbereiter
- Stegleitung – NYIF
- Erdkabel verlegen: Das ist zu beachten
- Mantelleitung NYM-J, NYM-O
- Hösl, Alfred(Autor)