Stellung der Reserve-Leitungsschutzschalter

Mich hat kürzlich folgende Frage erreicht: „In welcher Stellung sind Reserve-Leitungsschutzschalter zu belassen? Gibt es dafür eine Vorschrift?“. So oder so ähnlich findet sich diese Frage auch in Foren und unserer Facebook-Community häufiger wieder. Daher bin ich der Frage einmal nachgegangen und habe die Antwort hier zusammengefasst.

Stellung der Reserve-Leitungsschutzschalter

Diese Frage taucht in zwei Fällen auf: Den normalen Betrieb der Anlage und im Falle von Arbeiten an einer Anlage, also wenn ein Verteiler geöffnet wird. In beiden Fällen sehe ich keinen Grund Reserve-Leitungsschutzschalter ein- oder auszuschalten. Weder die Sicherheit noch die Funktion werden von der Schaltstellung beeinflusst.

Im Normalbetrieb (Verteilung geschlossen) bietet es sich an die Leitungsschutzschalter im EIN-Zustand zu lassen. So ist leichter ersichtlich, wenn ein LS-Schalter im Fehlerfall ausgelöst hat.

Wozu eigentlich Reserve-Leitungsschutzschalter?

Viele haben schon die Frage aufgeworfen, wieso in einer Unterverteilung oder einem Schaltschrank überhaupt Komponenten wie Leitungsschutzschalter, Reihenklemmen und ähnliches als Reserve verbaut sind. Meist findet man Reserve-Betriebsmittel in größeren Anlagen wie Bürogebäuden, Industrie oder dem Gewerbe. Im privaten Wohnungsbau eher seltener. Das liegt daran, dass in größeren Anlagen eher mit Umbauten und Nachrüstungen zu rechnen ist.

Mit Reserven bereitet man eine Unterverteilung auf eine eventuelle Nachrüstung vor. Der Aufwand neue Reihenklemmen einzubauen in eine bestehende Installation ist nicht zu unterschätzen. Platzmangel, abgelängte Neutralleiter-Trennschienen, fertige, saubere Verdrahtung. Das kostet bei der Erweiterung einer Anlage Zeit und damit Geld. Beim Bau solcher Anlagen wird daher direkt etwas Reserve eingeplant. Einige Reihenklemmen und LS-Schalter werden zusätzlich in Reserve verbaut und mit verdrahtet. Ist nun ein weiterer Stromkreis nötig, kann dieser mit wenig Aufwand auf den Reihenklemmen aufgelegt werden.

Auch im privaten Wohnungsbau spricht natürlich nichts dagegen. Hier ist der Platz jedoch meist schon sehr begrenzt und auch ist es nicht wahrscheinlich, dass in einer Wohnung nach heutigem Standard noch weitere Stromkreise nötig werden. Wer das möchte, kann aber auch hier Reserven einbauen. Gerade im Fall von Reihenklemmen macht das immer Sinn.

Fazit

Es gibt keine Vorschrift oder Norm die hierzu Vorgaben macht. Ob man die Reserve-Leitungsschutzschalter nun ein- oder ausgeschaltet lässt kann also jeder nach seinen persönlichen Vorlieben handhaben. Ich persönlich bevorzuge die Variante „alles eingeschaltet“. So lässt sich bei der Fehlersuche leichter erkennen, wenn mal ein Leitungsschutzschalter ausgelöst hat.

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