Badezimmer

Neue VDE 0100-701: RCD-Pflicht auch für Warmwasserbereiter

Anlagen für Orte mit Badewanne oder Dusche

VDE 0100-701:2025-06: Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Orte mit Badewanne oder Dusche

Vor mittlerweile über 17 Jahren, im Jahr 2008 wurde die DIN VDE 0100-701:2008:10 veröffentlicht. Seither wurde die Norm, welche Anforderungen an Räume mit Dusche oder Badewanne regelt nicht mehr überarbeitet. Doch mit der neuen Auflage VDE 0100-701:2025-06 gibt es nun eine überarbeitete Version, wodurch die bisherige Norm zurückgezogen wurde. Auch wenn die Norm im großen und ganzen unverändert blieb, gibt es doch einige entscheidende Änderungen.

Alle Informationen entsprechen meinem bisherigen Kenntnisstand und sind ohne Gewähr. Eine ausführliche Information über alle wichtigen Änderungen folgt in kürze.

Gültigkeit und Übergangsfrist

Die neue DIN VDE 0100-701:2025-06 ist ab dem 01.06.2025 anzuwenden. Für Anlagen, die bereits in Planung oder im Bau sind besteht eine Übergangsfrist bis zum 06.12.2027. Elektrische Anlagen, die nach dem 06.12.2027 fertiggestellt werden, müssen vollständig der neuen Norm entsprechen.

Anwendungsbereich, Begriffe, Allgemeines

Der Anwendungsbereich der aktualisierten Norm wurde um den Außenbereich erweitert. Deshalb wurde der Begriff „Räume“ in „Orte“ geändert. Die neue Norm erstreckt sich nun auch auf Duschen im Außenbereich wie in Schwimmbädern, die bisher nicht von der Nom erfasst waren.

Diese Festlegung war schon immer international in der IEC (International Electrotechnical Commission) und europäisch in CLC (im HD; Harmonisierungsdokument) enthalten und wurde nun auch in die Deutsche Norm übernommen.

Neu ist, dass der Ort nun in seinem Umfang begrenzt wurde, da sich die Norm nicht auf den gesamten Außenbereich erstrecken kann. Auch wurde bisher beispielsweise ein großes Schlafzimmer mit eigener Dusche komplett als Raum mit Dusche oder Badewanne behandelt. In der aktuellen Norm wurden daher Maße für den „Ort“ festgelegt. Dieser erstreckt sich auf

  • 3 Meter oberhalb des Fertidfußbodens, oder auch Rasen oder Erdreich
  • Ein Abstand von 4 Metern um einen fest montierten Wasserauslass.

Restwanddicke oder Restwandtiefe

Wie bereits in der bisherigen Fassung, gilt auch weiterhin die Forderung nach 6cm Restwanddicke bei der Verlegung von Leitungen für andere Räume. Neu dabei ist, dass sich die 6cm Restwandtiefe nun auch auf den Fußboden erstrecken. Werden im Fußboden Leitungen verlegt, muss der fertige Fußboden mindestens 6cm oberhalb der elektrischen Leitungen oder Betriebsmittel liegen. Ausnahmen sind in der Norm festgelegt.

Bereich 0 für Duschen ohne Wanne

Bisher galt ein Bereich 0 lediglich für das innere von (Bade-)wannen. Neu ist, dass nun ein fiktiver Bereich 0 auch für Duschen ohne Wanne eingeführt wurde. Dieser erstreckt sich auf die Fläche des Bereich 1, in einer Höhe von 10cm über dem Fertigfußboden.

RCD nun auch für Warmwasserbereiter Pflicht

Bisher gab es für fest angeschlossene Durchlauferhitzer egal in welchem Bereich diese installiert waren die Ausnahme, dass hierfür kein RCD notwendig war. Diese Ausnahmeregelung wurde nun gestrichen. Mit Ausnahme von Stromkreisen mit Schutz durch Kleinspannung SELV (safety extra-low voltage) oder PELV (protective extra-low voltage) oder Schutz durch Schutztrennung muss ein zusätzlicher Schutz durch  Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorgesehen werden für:

  • Stromkreise, die Orte mit Badewanne und/oder Dusche versorgen
  • Stromkreise, die durch Bereich 1 und/oder Bereich 2 verlaufen und nicht der Versorgung dieses Ortes dienen.

Zur Frage welcher RCD-Typ auszuwählen ist, wird keine generelle Festlegung gemacht. Es heißt lediglich, dass der RCD Typ A, B oder F je nach erwarteter Last auszuwählen ist.

Waschbecken und Schutzbereiche

Nach wie vor gibt es keine Festlegungen zum Thema Schutzbereiche oder Abstände bei Waschbecken. Es ist also nach wie vor zulässig 230-Volt Betriebsmittel wie Steckdosen am/neben/unter einem Waschbecken zu installieren ohne Abstände einzuhalten. Auch ist weiterhin keine Mindestschutzart vorgeschrieben, auch wenn dies häufig behauptet wird.

Hierzu finden sich lediglich Hinweise in der VDE 0100-510, nach der eine Auswahl der Schutzart nach den Umgebungsbedingungen zu erfolgen hat. Allerdings obliegt es auch hier der Entscheidung der Elektrofachkraft, welche Schutzart für sinnvoll und notwendig erachtet wird.

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