Elektriker Sicherungskasten

Elektrofachkraft

Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse sowie Kenntnis der einschlägigen Normen elektrotechnische Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Diese fachliche Kenntnis wird in der Regel durch eine mehrjährige Berufsausbildung erlangt. Unter Umständen kann auch eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem betroffenen Arbeitsgebiet herangezogen werden, wenn diese mit einer Prüfung in Theorie und Praxis belegt wurde.

Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden.

Eine Elektrofachkraft muss über folgende Fähigkeiten verfügen

  • Fachliche Ausbildung (Elektrotechnik)
  • Kenntnisse und Erfahrungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld
  • Kenntnisse der einschlägigen Normen
  • Beurteilung der ihr übertragenen Arbeiten
  • Erkennen von Gefahren

Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft ist in der Regel auf das entsprechende Arbeitsgebiet beschränkt. So erwirbt ein IT-Systemelektroniker zwar durchaus die Bezeichnung Elektrofachkraft, was ihn für die Arbeiten in diesem Berufsfeld qualifiziert. Trotzdem ist es möglich, dass diese Elektrofachkraft im Bereich Niederspannungsschaltanlagen aufgrund fehlender Kenntnisse nicht qualifiziert ist.

Normen / Vorschriften

  • DGUV Vorschrift 3, Begriffsbestimmungen Nr. 6
  • EN 50110-1:2008-09-01 Abschnitt 3.2.3
  • IEC 60050 [IEV 195-4-1]

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