Wer ist eine Elektrofachkraft?
Elektrotechnische Arbeiten dürfen grundsätzlich nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden. Doch wer gilt eigentlich als Elektrofachkraft und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Entscheidend ist nicht allein eine abgeschlossene Berufsausbildung. Eine Elektrofachkraft muss aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnis der einschlägigen Normen, die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können. Die Qualifikation bezieht sich dabei immer auf das jeweilige Arbeitsgebiet.
Was ist eine Elektrofachkraft?
Der Begriff Elektrofachkraft, häufig mit EFK abgekürzt, beschreibt eine Person mit einer entsprechenden elektrotechnischen Fachqualifikation.
Die grundlegende Definition findet sich unter anderem in der DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10. Vergleichbare Anforderungen enthält auch die DGUV Vorschrift 3.
Entscheidend für die Qualifikation zur Elektrofachkraft sind mehrere Voraussetzungen:
- fachliche Ausbildung
- die nötigen fachlichen Kenntnisse
- einschlägige Erfahrung
- Kenntnis der einschlägigen Normen und Vorschriften
- Fähigkeit, die übertragenen Arbeiten zu beurteilen
- Fähigkeit, mögliche elektrische Gefahren zu erkennen und zu beurteilen
Diese Anforderungen machen deutlich, dass eine elektrotechnische Ausbildung alleine noch keine Elektrofachkraft macht. Eine elektrotechnische Berufsausbildung bildet in der Praxis zwar häufig die Grundlage der Qualifikation. Entscheidend ist jedoch, ob die Person für die tatsächlich auszuführenden Arbeiten über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügt.
Die Qualifikation einer Elektrofachkraft ist deshalb immer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet zu betrachten. So kann ein ausgebildeter Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik durch seine einschlägige Erfahrung zwar Elektrofachkraft im Bereich Hausinstallation sein. Für Arbeiten an Bahnanlagen wäre sie aber keine Elektrofachkraft, obwohl sie die nötigen Kenntnisse durch Ausbildung erworben hat. In diesem Bereich fehlt es aber an der nötigen Erfahrung und ggf. auch nötiger Kenntnisse.
Wer gilt als Elektrofachkraft?
Typischerweise wird die notwendige Fachqualifikation durch eine elektrotechnische Berufsausbildung erworben.
Dazu gehören beispielsweise Ausbildungsberufe wie:
- Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik
- Elektroniker/-in für Automatisierungs- und Systemtechnik
- Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration
- Elektroniker/-in für Betriebstechnik
- Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
- Informationselektroniker/-in
- Elektroniker/-in für Maschinen- und Antriebstechnik
Auch ein entsprechendes Studium im Fach Elektrotechnik kann die notwendige fachliche Ausbildung darstellen.
Die Definition der Elektrofachkraft ist sowohl in DIN VDE 0105-100 als auch in der DIN VDE 1000-10 zu finden. Dort heißt es
Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Weiter heißt es
Anmerkung 1 zum Begriff: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.
In der Praxis bedeutet das, dass auch eine mehrjährige Tätigkeit anstelle einer Ausbildung herangezogen werden kann um als Elektrofachkraft zu arbeiten. Entscheidend ist, dass man die nötigen Voraussetzungen wie in der Definition (s.o.) mitbringt. Auch ist eine gewisse Einarbeitungsphase und Prüfung der Qualifikation nötig. Der Unternehmer bzw. die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) hat sicherzustellen, dass die nötige Qualifikation vorhanden ist.
Eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die betreffende Person für sämtliche Arbeiten der Elektrotechnik als Elektrofachkraft angesehen werden kann.
Ein Elektroniker kann beispielsweise jahrelang ausschließlich in einem sehr speziellen Tätigkeitsgebiet gearbeitet haben. Für Arbeiten an Anlagen, mit denen er bisher keine praktische Erfahrung besitzt und deren Gefahren er nicht ausreichend beurteilen kann, ist seine ursprüngliche Ausbildung allein möglicherweise nicht ausreichend.
Ein gutes Beispiel sind Mittelspannungsanlagen. Eine Elektrofachkraft, die ausschließlich mit Elektroinstallationen in Wohngebäuden gearbeitet hat, wird durch ihren Berufsabschluss nicht automatisch zur ausreichend qualifizierten Fachkraft für Arbeiten an einer 20-kV-Schaltanlage.
Umgekehrt kann eine Elektrofachkraft aus einem speziellen industriellen Tätigkeitsgebiet nicht zwangsläufig sämtliche Arbeiten der klassischen Gebäudeinstallation fachgerecht beurteilen. Deshalb ist die Qualifikation als Elektrofachkraft grundsätzlich auf die Arbeitsgebiete bezogen, für die die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen tatsächlich vorhanden sind.
Welche Aufgaben darf eine Elektrofachkraft ausführen?
Welche Arbeiten eine Elektrofachkraft durchführen darf, hängt von ihrer Qualifikation und ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet ab.
Eine entsprechend qualifizierte Elektrofachkraft kann beispielsweise elektrische Anlagen errichten, erweitern, ändern, instand halten, Fehler suchen, Messungen durchführen oder elektrische Betriebsmittel prüfen.
Typische Tätigkeiten können sein:
- Errichten elektrischer Anlagen
- Ändern und Erweitern bestehender Anlagen
- Instandhaltung
- Fehlersuche
- elektrische Messungen
- Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Schalthandlungen
- Beurteilung elektrischer Gefährdungen
- Beaufsichtigung entsprechend unterwiesener Personen
Entscheidend ist jedoch immer, ob die betreffende Elektrofachkraft die konkrete Tätigkeit fachlich beurteilen und die damit verbundenen Gefahren erkennen kann. Die Bezeichnung Elektrofachkraft ist deshalb keine universelle Berechtigung für sämtliche elektrotechnischen Arbeiten.
Auch die Spannungsebene spielt eine Rolle. Wer über umfangreiche Erfahrung in Niederspannungsanlagen verfügt, besitzt dadurch nicht automatisch die notwendigen Kenntnisse für Arbeiten in Mittel- oder Hochspannungsanlagen.
Dasselbe gilt für spezielle Bereiche wie explosionsgefährdete Bereiche, Photovoltaikanlagen, Hochvoltsysteme von Fahrzeugen oder besondere industrielle Anlagen. Hier können zusätzliche Kenntnisse und Qualifikationen erforderlich sein.
Elektrofachkraft, EuP und EFKffT – wo liegt der Unterschied?
Im Zusammenhang mit elektrotechnischen Arbeiten tauchen neben der Elektrofachkraft weitere Begriffe auf. Insbesondere Elektrofachkraft, die elektrotechnisch unterwiesene Person und die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten miteinander verwechselt.
Eine Elektrofachkraft (EFK) verfügt für ihr Tätigkeitsgebiet über die erforderliche fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen und kann die ihr übertragenen Arbeiten sowie die damit verbundenen Gefahren selbst fachlich beurteilen.
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) besitzt diese umfassende Qualifikation nicht. Sie wurde durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben, mögliche Gefahren sowie notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt.
Eine EuP wird durch eine Unterweisung also nicht zur Elektrofachkraft. Sie ist lediglich eine unterwiesene Person für bestimmte Aufgaben. Auch dürfen bestimmte Arbeiten nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.
Daneben gibt es die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT).
Sie darf bestimmte gleichartige und sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten durchführen, für die eine entsprechende theoretische und praktische Qualifikation erworben wurde. Die Tätigkeiten müssen festgelegt und klar beschrieben sein. Die EFKffT ist deshalb ebenfalls nicht mit einer umfassend qualifizierten Elektrofachkraft gleichzusetzen.
Ein typischer Anwendungsbereich kann beispielsweise ein anderes Handwerk sein, bei dem im Rahmen der eigentlichen Tätigkeit regelmäßig bestimmte elektrotechnische Anschlussarbeiten erforderlich werden. Entscheidend ist die Begrenzung auf die konkret festgelegten Tätigkeiten. Ein Beispiel wäre der Anlagenmechaniker, der als EFKffT Pumpen, Heizungsnotschalter und Sensoren selbst installieren und in Betrieb nehmen darf.
Ist man nach der Ausbildung automatisch Elektrofachkraft?
Diese Frage lässt sich nicht allein anhand des Abschlusszeugnisses beantworten.
Eine einschlägige elektrotechnische Berufsausbildung schafft eine wesentliche Grundlage. Für die Eigenschaft als Elektrofachkraft müssen jedoch zusätzlich die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für die konkrete Tätigkeit vorhanden sein. Besonders deutlich wird das bei Personen, die längere Zeit nicht mehr elektrotechnisch gearbeitet haben.
Wer beispielsweise vor vielen Jahren eine Ausbildung zum Elektroniker abgeschlossen hat und anschließend über einen langen Zeitraum ausschließlich fachfremd tätig war, kann sich nicht allein auf seinen früher erworbenen Berufsabschluss verlassen. Technische Regeln, Normen, Betriebsmittel und Arbeitsverfahren verändern sich.
Deshalb müssen Elektrofachkräfte ihre Kenntnisse aktuell halten und sich über Änderungen informieren, die ihr Tätigkeitsgebiet betreffen. Nach einer längeren fachfremden Tätigkeit können deshalb beispielsweise Fortbildungen, Unterweisungen und eine erneute Einarbeitung notwendig werden.
Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass die Eigenschaft als Elektrofachkraft nicht wie ein Führerschein verstanden werden sollte, der einmal erworben und anschließend unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit dauerhaft gültig bleibt.
Entscheidend ist vielmehr die aktuelle fachliche Befähigung für das jeweilige Arbeitsgebiet.
Elektrofachkraft und regelmäßige Schulungen
Elektrotechnische Fachkenntnisse müssen aktuell gehalten werden. Das ist insbesondere deshalb notwendig, weil sich technische Regeln, Normen, Betriebsmittel und Arbeitsverfahren verändern können.
Eine Person kann zwar eine hervorragende elektrotechnische Ausbildung besitzen, aber nach vielen Jahren ohne entsprechende Tätigkeit nicht mehr über die notwendigen aktuellen Kenntnisse verfügen. Außerdem entwickelt man im Laufe der Zeit Routinen. Man kennt seine Abläufe, man hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt. Viele fachliche Kenntnisse links und rechts des eigenen Tätigkeitsfeldes geraten mit der Zeit in Vergessenheit.
Elektrofachkräfte sollten sich deshalb regelmäßig über Änderungen informieren und entsprechend ihrem Tätigkeitsgebiet fortbilden. Welche Fortbildungen erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab. Eine Elektrofachkraft für Gebäudeinstallationen benötigt teilweise andere Fachkenntnisse als eine Elektrofachkraft, die Mittelspannungsschaltanlagen betreibt oder elektrische Maschinen instand hält.
So fordern DIN VDE 1000-10 oder die BetrSichV, dass Elektrofachkräfte regelmäßige Schulungen zum Erhalt der Sachkunde erhalten. Diese werden meist alle 2-3 Jahre, in einigen Betrieben sogar jährlich aufgefrischt. Auch eine EFKffT muss alle 3 Jahre ihre Befähigung auffrischen (DGUV Grundsatz 303-001).
Normen / Vorschriften
- DGUV Vorschrift 3, Begriffsbestimmungen Nr. 6
- EN 50110-1:2008-09-01 Abschnitt 3.2.3
- IEC 60050 [IEV 195-4-1]
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
Weitere Informationen