Elektrofachkraft

Wer ist eine Elektrofachkraft?

Elektrotechnische Arbeiten dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften ausgeführt werden. Doch wer ist eigentlich Elektrofachkraft und welche Voraussetzungen muss man dazu erfüllen? Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse sowie Kenntnis der einschlägigen Normen, elektrotechnische Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Diese fachliche Kenntnis wird in der Regel durch eine mehrjährige Berufsausbildung erlangt. Unter Umständen kann auch eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem betroffenen Arbeitsgebiet herangezogen werden, wenn diese mit einer Prüfung in Theorie und Praxis belegt wurde. Auch wer einmal eine Ausbildung zur Elektrofachkraft absolviert hat muss seine Kenntnisse der aktuellen Normen auf dem aktuellen Stand halten. Wer eine gewisse Zeit nicht mehr als Elektrofachkraft tätig war muss unter Umständen durch eine Schulung diesen Status wieder erlangen.

Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden.

Fähigkeiten einer Elektrofachkraft

  • Fachliche Ausbildung (Elektrotechnik)
  • Kenntnisse und Erfahrungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld
  • Kenntnisse der einschlägigen Normen
  • Beurteilung der ihr übertragenen Arbeiten
  • Erkennen von Gefahren

Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft ist in der Regel auf das entsprechende Arbeitsgebiet beschränkt. So erwirbt ein IT-Systemelektroniker zwar durchaus die Bezeichnung Elektrofachkraft, was ihn für die Arbeiten in diesem Berufsfeld qualifiziert. Trotzdem ist es möglich, dass diese Elektrofachkraft im Bereich Niederspannungsschaltanlagen aufgrund fehlender Kenntnisse nicht qualifiziert ist.

Typische Ausbildungsberufe zur Elektrofachkraft

  • Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
  • Elektroniker/-in Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik
  • Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration
  • Informationselektroniker/-in
  • Elektroniker/-in für Maschinen- und Antriebstechnik

Definition der Elektrofachkraft nach VDE

Die Definition der Elektrofachkraft ist sowohl in DIN VDE 0105-100 als auch in der DIN VDE 1000-10 zu finden. Dort heißt es

Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Weiter heißt es

Anmerkung 1 zum Begriff: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.

In der Praxis bedeutet das, dass auch eine mehrjährige Tätigkeit anstelle einer Ausbildung herangezogen werden kann um als Elektrofachkraft zu arbeiten. Entscheidend ist, dass man die nötigen Voraussetzungen wie in der Definition (s.o.) mitbringt. Auch ist eine gewisse Einarbeitungsphase und Prüfung der Qualifikation nötig. Der Unternehmer bzw. die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) hat sicherzustellen, dass die nötige Qualifikation vorhanden ist.

Ohne Fortbildung keine Elektrofachkraft

Häufig diskutiert wird die Frage, ob man Elektrofachkraft auch nach einer Auszeit aus dem Beruf bleibt. Dazu macht die DIN VDE 1000-10 in 5.2 Anhang A Angaben. Dort heißt es, wer über einen längeren Zeitraum fachfremde Tätigkeiten ausübt und sich nicht fortbildet, kann nicht mehr als Elektrofachkraft gelten.

Normen / Vorschriften

  • DGUV Vorschrift 3, Begriffsbestimmungen Nr. 6
  • EN 50110-1:2008-09-01 Abschnitt 3.2.3
  • IEC 60050 [IEV 195-4-1]
  • DIN VDE 0105-100
  • DIN VDE 1000-10

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