Leitungsverlegung

Feste Verlegung von flexiblen Leitungen: Erlaubt oder verboten?

Häufig taucht in der Praxis die Frage auf, ob flexible Leitungen wie H07RN-F auch für die feste Verlegung zulässig sind. Vorallem aufgrund ihrer leichteren Verlegung insbesondere bei großen Querschnitten kann es einfacher sein als beispielsweise NYCWY oder NYY zu verlegen. Doch was sagt die VDE und ist eine solche Verlegung zulässig?

Was sind flexible Leitungen?

Flexible Leitungen oder flexible Aderleitungen sind mehrdrähtig, feindrähtig oder feinstdrähtig aufgebaut. Das bedeutet, ihre Leiter bestehen aus feinen Einzeldrähten. Dadurch sind flexible Leitungen besonders biegsam und beweglich. Sie kommen vorallem bei Elektrogeräten zum Einsatz wie beispielsweise Staubsaugern, Verlängerungsleitungen oder Bohrmaschinen.

Flexible Leiter werden nach DIN VDE 0295 in verschiedene Klassen eingeteilt

  • Klasse 1: eindrähtig (starre Ader)
  • Klasse 2: mehrdrähtig (starr, für feste Verlegung)
  • Klasse 5: feindrähtig (flexibel, Standard bei flexiblen Leitungen)
  • Klasse 6: feinstdrähtig (hochflexibel, z. B. Messleitungen, Robotik)

Typische Beispiele für flexible Leitungen

  • H05VV-F (PVC-Schlauchleitung für Haushaltsgeräte, beweglich)
  • H07RN-F (Gummischlauchleitung für stärkere Beanspruchung, robuste Anwendungen)
  • H05RR-F (leichte Gummileitung)
  • Spezielle Leitungen (z. B. Ölflex®, hochflexibel für Maschinenbau und Schleppketten)

Feste Verlegung flexibler Leitungen

In manchen Situationen stellt sich die Frage, ob flexible Leitungen wie H07RN-F auch für die feste Verlegung zugelassen sind. Wirtschaftlich macht dies häufig keinen Sinn, da Leitungen wie H07RN-F meist teurer sind als vergleichbare Mantelleitung (NYM) oder Erdkabel (NYY). Trotzdem gibt es Situationen, in denen die Verwendung flexibler Leitungen bei fester Verlegung gewünscht ist.

Hier lohnt ein Blick in die DIN VDE 0298-3. Diese Norm lässt die feste Verlegung verschiedener Gummischlauchleitungen zu. Wichtig ist, dass hierbei auf eine sorgfältige Arbeitsweise geachtet werden soll. Auch ist eine Verlegung ausschließlich ab einem Querschnitt von 1,5mm² und Aufputz z.b. in Rohr, Kabelkanal oder mit entsprechenden Schellen zugelassen. Eine Verlegung unterputz ist bei flexiblen Leitungen nicht zugelassen.

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  • Die Leitungen dürfen in provisorischen Bauten oder Baustellen sowie an Förderanlagen und Maschinen fest verlegt werden.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass bestimmte Gummischlauchleitungen wie z.b. H07RN-F durchaus auch für die feste Verlegung zugelassen sind. Ob dies in der Praxis und unter ökonomischen Aspekten sinnvoll ist, muss jeder im Einzelfall entscheiden. Wichtig ist hierbei, die Herstellerangaben zu beachten, die Vorgaben zur Verlegeart machen.

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