Fachkraft Rauchwarnmelder

Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676

In den letzten Jahren haben fast alle Bundesländer Rauchwarnmelder in Wohngebäuden zur Pflicht gemacht, sowohl für Neu- als auch für Bestandsbauten.  Bis Ende 2020 wird auch im letzten Bundesland die Nachrüstung in Bestandsbauten Pflicht.

Gut informierte Fachkräfte

„Einen Rauchmelder aus dem Baumarkt an die Decke schrauben oder gar kleben kann doch jeder“. So werden die meisten denken. Dass es dabei einiges zu beachten gibt, ist den wenigsten wirklich bewusst. Hierbei geht es nicht nur um Vorschriften die Montagebedingungen festlegen, eine fehlerhafte Montage kann die rechtzeitige Alarmierung im Brandfall verhindern.

Mit der Einführung der Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 gibt es nun die Möglichkeit den Nachweis der nötigen Fachkenntnisse zu erbringen. Unternehmen können so sicherstellen, dass sie Rauchmelder von Fachkräften mit Kenntnissen der gültigen Normen und Vorschriften montiert werden.

Kenntnisse einer Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676

  • Kenntnisse über das Verhalten von Brandrauch und der Ausbreitung von Feuer
  • Grundlegende Kenntnisse über die Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern
  • Kenntnisse der Inhalte DIN EN 14604 sowie der DIN 14676
  • Kenntnisse über die Funktion von Rauchwarnmeldern
  • Örtliche Begebenheiten beurteilen und die Verteilung von Rauchwarnmeldern planen und ausführen können

Schulung

Die Schulung kann bei einigen Herstellern oder dem TÜV durchgeführt werden. Die Kosten liegen in der Regel bei rund 150 EUR inkl. Zertifikat und einem Lichtbildausweis.

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