Reihenklemmen

Farben von Kabel und Leitungen nach VDE 0100-510

„Die Farbe ist doch für die Funktion egal!“ – Solche Aussagen hört man häufiger, wenn es um die Frage nach der Farbzuordnung von Kabeln und Leitungen geht. Auch unter Elektrofachkräften wird das Thema immer wieder diskutiert. Setzt man sich mit der Thematik einmal sachlich auseinander, macht es durchaus Sinn eine verbindliche Vorgabe über die Zuordnung von Aderfarben zu haben. Die VDE macht hierzu sowohl Empfehlungen als auch einige klare Vorgaben.

Farbliche Kennzeichnung von Außenleitern

Kennzeichnung in mehradrigen Kabeln und Leitungen

Die Außenleiter in isolierten Leitern in Kabeln/Leitungen mit zwei bis fünf Adern müssen in den Farben Braun oder Schwarz oder Grau gekennzeichnet sein. Ich habe bewusst „oder“ gewählt, da auch die Norm hier von „oder“ spricht. Sowohl die VDE 0100-510 als auch die VDE 0293-308 legen zwar fest, dass in mehradrigen Leitungen diese drei Farben genutzt werden müssen. Eine genaue Reihenfolge ist hier aber nicht festgelegt. Zur Reihenfolge und damit Zuordnung der Farben zum jeweiligen Außenleiter gibt es mittlerweile aber eine Empfehlung des ZVEH.

Kennzeichnung in einadrigen Kabeln und Leitungen und Aderleitungen

Für einadrige Leitungen sowie Aderleitungen finden sich unter Absatz 514.3 ebenfalls Angaben. Dort heißt es, dass Außenleiter über ihre gesamte Länge durch die Farbe Braun oder Schwarz oder Grau gekennzeichnet sein müssen. Weiterhin heißt es ausdrücklich, dass die Verwendung nur einer dieser Farben für alle Außenleiter eines Stromkreises zulässig ist. Es dürfen also für L1, L2 und L3 jeweils die gleiche Farbe genutzt werden. Die Farben grün oder gelb sind jedoch explizit nicht erlaubt.

Farbliche Kennzeichnung von PEN- und Schutzleiter

Der Schutzleiter muss über seine gesamte Länge in der Kombination aus Grün und Gelb gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Kabel und Leitungen mit nummerischer Kennzeichnung (z.b. NYM-J 10×1,5).

Bei einadrigen Kabeln/Leitungen und Aderleitungen, die nicht in grün/gelb erhältlich sind, lässt die Norm jedoch Ausnahmen zu. Sie dürfen verwendet werden als:

  • Schutzleiter, wenn eine grün/gelbe Markierung an jedem Ende angebracht wird.
  • PEN-Leiter wenn eine grün-gelbe und blaue Markierung an den Leiterenden angebracht wird

Die Markierungen müssen dauerhaft sein. Hierzu gibt es immer wieder Diskussionen ob eine Markierung durch Isolierband ausreichend ist. Um auf der Sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich die Verwendung von farbigem Schrumpfschlauch.

Farbliche Kennzeichnung des Neutralleiters

Der Neutralleiter ist grundsätzlich in blau zu führen. Bei Leitungen mit nummerischer Kennzeichnung oder bei Leitungen, die es nicht in blau gibt (z.b. große Querschnitte), darf die Kennzeichnung auch mit einer dauerhaften, blauen Kennzeichnung an den Leiterenden erfolgen.

Die VDE 0100-510 lässt unter Absatz 514.3.Z4 jedoch einige Ausnahmen zu. So darf die blaue Ader unter bestimmten Bedingungen auch als Schaltdraht oder sogar als Außenleiter verwendet werden. Siehe hierzu den Artikel (Verwendung der blauen Ader als Schaltdraht).

Leitungen mit mehr als fünf Adern

In manchen Fällen benötigt man Leitungen mit mehr als fünf Adern. Hier sagt die VDE, dass jeder Leiter durch Farbe oder durch numerische Zeichen nach DIN EN 60446 VDE 0198 gekennzeichnet sein muss. Adern, die durch numerische Zeichen gekennzeichnet sind und als Neutralleiter verwendet werden, müssen an jedem Leiterende blau gekennzeichnet werden.

Aderfarben früher und heute

Aderfarben_VDE_0293

Fazit: Farbliche Kennzeichnung von Kabel und Leitungen

Kurz zusammengefasst lässt sich sagen: Der Schutzleiter wird in grün-gelb ausgeführt, der Neutralleiter stets in Blau. Die Außenleiter müssen in den Farben Braun oder schwarz oder Grau ausgeführt werden. Die Reihenfolge der Farben und damit die Zuordnung zu einem bestimmten Außenleiter ist jedoch nicht vorgeschrieben. Nach Empfehlung des ZVEH sollte jedoch die Reihenfolge L1=Braun, L2=Schwarz, L3=Grau angewendet werden.

Weitere Informationen / Quellen:

 

 

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