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Grund- und Ersatzversorgung: Die Unterschiede

Kaum ein anderes Thema hat die Menschen in den vergangenen Monaten mehr beschäftigt als das Thema Energiepreise aufgrund der Energiekrise. Viele Strom- und Gasversorger stellten die Versorgung ein oder kündigten ihren Kunden bestehende Verträge. Die Folge: Man landet in der Grund- oder sogar der Ersatzversorgung. Erfahren Sie auf dieser Seite wann Sie in der Grundversorgung und wann in der Ersatzversorgung landen.

Was ist die Ersatzversorgung?

Es kann vorkommen, dass Sie plötzlich ohne einen Energieliefervertrag dastehen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Ihr Stromversorger insolvent ist oder ein Anbieterwechsel scheitert. In diesen Fällen stehen Sie nicht ohne Energie da – Sie werden automatisch in der Ersatzversorgung aufgenommen.

Ein Vertragsabschluss ist dafür nicht nötig. Ganz automatisch werden Sie in diesem Fall vom örtlichen Grundversorger in die Ersatzversorgung aufgenommen. Dieser übernimmt für drei Monate die Versorgung bevor Sie in die Grundversorgung wechseln.

In der Ersatzversorgung dürfen die Preise den aktuellen Marktpreisen angepasst werden, weshalb diese Option meist die teuerste Option ist. Jeweils zum 01. und 15. eines Monats darf der Versorger die Preise anpassen. Die Preise der vergangenen sechs Monate muss dieser auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Sie dürfen die Ersatzversorgung jederzeit fristlos kündigen und einen anderen Energieliefervertrag abschließen.

In diesen Fällen greift die Ersatzversorgung:

  • Ihr Anbieter stellt die Belieferung mit Strom oder Gas aufgrund einer Insolvenz ein.
  • Ihr Anbieter verliert Nutzungsrechte für das Netz des Netzbetreibers
  • Ein Anbieterwechsel scheitert
  • Sie entnehmen Energie aus dem Netz, möchten aber weder mit dem Grundversorger noch einem anderen Anbieter einen Vertrag abschließen.

Die Grundversorgung

Die Grundversorgung greift immer dann, wenn Sie einen Vertrag mit einem Anbieter kündigen ohne einen neuen abzuschließen. Auch wenn Sie in eine neue Wohnung umziehen, sind Sie solange in der Grundversorgung bis Sie einen neuen Vertrag abschließen.

Die Grundversorgung übernimmt immer das Energieversorgungsunternehmen, dass in Ihrem Versorgungsgebiet die meisten Kunden hat – meist sind das die örtlichen Stadtwerke. Der Preis der Grundversorgung wird vom Grundversorger berechnet und ist meist deutlich niedriger als in der Ersatzversorgung. Sie können einen Grundversorgungstarif jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

In diesen Fällen greift die Grundversorgung:

  • Sie kündigen Ihren Energieliefervertrag, ohne einen neuen abzuschließen. Das gilt auch, wenn die Laufzeit Ihres Vertrages endet.
  • Bei Nutzung Ihres Sonderkündigungsrechts nach einer Preisanpassung, wenn Sie keinen neuen Vertrag abschließen.
  • Wenn Sie Energie beziehen ohne einen Vertrag abgeschlossen zuhaben (z.b. bei Einzug in eine neue Wohnung).
  • Wenn Ihr Anbieter Ihnen ordentlich kündigt oder einen Vertrag nicht verlängert.
  • Wenn Ihr Anbieter unberechtigt den Vertrag kündigt.

Weiterführende Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung

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