Rauchmelderpflicht in Thüringen

Für Haus- und Wohnungsbesitzer in Thüringen wird es ernst: Die Frist zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern rückt näher. Für Neubauten und Renovierungen gilt es schon länger, doch nun müssen auch in bestehenden Wohnräumen Rauchmelder nachgerüstet werden. Hierfür bleibt noch Zeit bis zum 31.12.2018, danach müssen alle Wohnräume den neuen Anforderungen entsprechen.

Im Gesetzestext heißt es dazu

“(4) Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall bleibt unberührt.”

Eigentümer von Wohnungen oder Häusern sollten also dringend handeln. Ansprechpartner sind Elektrofachbetriebe, bevorzugt Betriebe die über Fachkräfte für Rauchwarnmelder verfügen. Lassen Sie sich beraten welche Art von Rauchmeldern und ggf. Vernetzung für Sie die beste ist.