Die Technischen Anschlussbedingungen (kurz TAB) legen technische Anforderungen an elektrische Anlagen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz fest. Die TAB legen insbesondere die Pflichten des Netzbetreibers, des Errichters, des Planers sowie des Anschlussnehmers und Anschlussnutzers von Kundenanlagen fest. Grundlage dafür ist u.a. der § 13 NAV.
Rechtliche Grundlagen: Technische Anschlussbedingungen (TAB)
Seit der Entflechtung des Energiemarktes gilt, dass ausschließlich die technischen Anschlussbedingungen des örtlichen Verteilernetzbetreibers gelten, unabhängig davon, welches Unternehmen der Energielieferant ist.
Die gesetzliche Grundlage für die TAB stellt die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in §20 (Technische Anschlussbedingungen) heißt es dazu:
„[…] in Form von Technischen Anschlussbedingungen weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließlich der Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist.[…].“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlicht einen Musterwortlaut der TAB, den die Verteilnetzbetreiber als Grundlage für die eigenen TAB nutzen können. Die meisten Netzbetreiber haben einige spezifische Anforderungen und weichen damit etwas von diesem Musterwortlaut ab.
Was regeln die technischen Anschlussbedingungen (TAB)?
In den technischen Anschlussbedingungen (TAB) werden Vorgaben zum Anschluss an das öffentliche Verteilernetz gemacht. Dabei geht es insbesondere um die Ausstattung von Zählerplätzen, Hausanschlüssen, dem Hauptstromversorgungssystem und anmeldung von größeren Verbrauchern. Hier einige Beispiele:
- Anmeldung von Kundenanlagen
- Netzanschluss / Hausanschluss
- Hauptstromversorgungssystem
- Mess- und Steuereinrichtungen
- Zählerplätze
- Stromkreisverteiler
- Steuerung, Datenübertragung, Kommunikationseinrichtungen
- Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen
- Auswahl von Schutzmaßnahmen
- Temporär angeschlossene Anlagen
- Erzeugungsanlagen und Speicher
Sind die technischen Anschlussbedingungen (TAB) bindend?
Oft kommt die Frage auf, ob man die TAB zwingend einhalten muss. Die kurze Antwort lautet: Ja! Die Möglichkeit technische Anschlussbedingungen festzulegen wird den Versorgungsnetzbetreibern in §20 NAV eingeräumt. Sie sind außerdem Bestandteil des Vertrages zwischen Kunde und Netzbetreiber. Dieser kann einen Anschluss an das Niederspannungsnetz ablehnen, wenn die TAB nicht eingehalten werden.