Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt das Verhältnis zwischen den Energieversorgungsunternehmen (EVU) und den Abnehmern von Elektrizität, den so genannten Tarifkunden.
Die Verordnung trat am 08.November.2006 in Kraft und hat für den Netzbereich die bis zu diesem Zeitpunkt gültige „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (Elektrizitäts-Versorgungsbedingungen-Verordnung – AVBEltV)“ abgelöst.
Die NAV zeichnet sich im Vergleich zu der früher gültigen AVBEltV durch deutlich kundenfreundlichere Regelungen aus. Beispielsweise muss jetzt das EVU im Fall einer Versorgungsunterbrechung bei hieraus entstandenen geltend gemachten Schäden nachweisen, dass das Unternehmen oder Mitarbeiter nicht schadhaft gehandelt haben um einer Schadensersatzpflicht nicht nachkommen zu müssen (Beweislastumkehr).