Bisher war das Thema Überspannungsschutz nur in einigen Sonderfällen wie medizinischen Einrichtungen verpflichtend. Mit der Anpassung der Normen VDE 0100-443 und VDE 0100-534 an die Anforderungen moderner Gebäude wurde der jetzt für nahezu alle Gebäude ein Überspannungsschutz Pflicht.
Warum Überspannungsschutz Pflicht?
Der Überspannungsschutz schützt wie der Name sagt die elektrische Anlage vor Überspannungen. Das kann nicht nur durch direkten Blitzschlag oder Blitzschlag in der näheren Umgebung passieren. Auch Blitzschläge ins Stromnetz oder das Schalten von Großverbrauchern können Überspannungen im Stromnetz erzeugen. Empfindliche Geräte wie PCs oder andere Elektronik können dabei schaden nehmen. Gefährdet sind alle Geräte die an das Strom- oder Telefonnetz angeschlossen sind.
Wesentliche Neuerungen
Überspannungsschutzeinrichtung SPD
Die neue Bezeichnung „SPD“ = Surge Protective Device – wird nun einheitlich verwendet.
Überspannung in Versorgungsleitungen
Überspannungen können nicht nur durch direkte oder Blitzeinschläge in der Nähe entstehen, sondern auch bei Einschlägen in die Stromversorgungsleitung. Dabei ist es unerheblich, ob diese in der Luft (Freileitung) oder im Boden (Erdkabel) verlegt ist.
In VDE VDE 0100-443 werden neben den induzierten Überspannungen aus Blitzeinwirkungen jetzt auch explizit Überspannungen aufgrund direkter Blitzeinschläge in die Niederspannungsversorgung berücksichtigt.
Blitzschutz
Die neue VDE 0100-443 enthält keine Anforderungen zum Schutz bei Überspannungen bei direkten oder nahen Blitzeinschlägen. In diesen Fällen sind die Blitzschutznormen VDE 0185-305 zu berücksichtigen.
Überspannungsschutz nach VDE 0100-443
- Anlagen für Sicherheitszwecke zum Schutz des menschlichen Lebens, z. B. medizinische genutzte Bereiche
- Öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz, z. B. öffentlicher Dienst, Telekommunikationszentren, Museen
- Gewerbe- oder Industriegebäude, z. B. Hotels, Banken, Industriebetriebe, Gewerbemärkte, landwirtschaftliche Betriebe
- Gebäude mit Menschenansammlungen wie zum Beispiel Büros, Schulen, Kirchen
- Wohngebäuden und kleine Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet sind. (Es ist davon auszugehen, dass in derartigen Gebäuden grundsätzlich (!) Betriebsmittel der Überspannungskategorie I, also empfindliche elektronische Geräte, z. B. Computer, TV-Geräte, Videoüberwachung oder II – Haushaltsgeräte, Werkzeuge z. B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kaffeeautomaten – angeschlossen und genutzt werden.
Nach diesen Regelungen sind in quasi in allen Gebäuden Überspannungsschutzeinrichtungen in der Elektroinstallation zu verwenden. Bisher galt dies nur für bestimmte Anwendungsfälle wie medizinisch genutzte Bereiche, öffentlich genutzte Einrichtungen und Gewerbe- und Industriegebäude.
Ab wann ist der Überspannungsschutz Pflicht?
Die Normänderungen treten zum 01.10.2016 in Kraft. Die Normen sollten ab sofort angewendet werden. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 14.12.2018. Anlagen die nach diesem Datum geplant, errichtet oder in Betrieb genommen werden müssen in jedem Fall die neue Norm erfüllen. Dies gilt auch für Änderung oder Erweiterung von Anlagen.
Weitere Informationen
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