Parkplatz E-Auto

Weg frei für E-Ladesäulen (Wallbox) in privaten Tiefgaragen

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und sein Elektroauto laden will, hat es oft schwer. Nur die wenigsten Tiefgaragen in Deutschland sind bisher mit einer Lademöglichkeit wie einer Wallbox für E-Autos ausgestattet. Abhilfe soll nun eine Gesetzesänderung schaffen, die gerade beschlossen wurde.

Anspruch auf Einbau einer Walbox

Bisher können Mieter zwar auch ihren Vermieter um Erlaubnis bitten, eine Wallbox installieren zu dürfen. Einen Anspruch darauf bestand bisher jedoch nicht. Durch das „Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ soll sich das nun ändern.

Möchte ein Mieter auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit installieren und sind technsiche Fragen geklärt, kann der Vermieter dies nicht mehr verbieten – Mieter haben nun einen Anspruch auf Installation einer E-Ladestation. Die Kosten hierfür müssen allerdings vom Mieter selbst getragen werden. Gleiches gilt für Eigentümergemeinschaften. Hier war bisher Einstimmigkeit aller Eigentümer nötig, war auch nur ein Miteigentümer gegen die Installation war diese nicht mehr möglich. Auch das soll sich nun ändern.

Wenige Tiefgaragen mit Wallbox

Eine Untersuchung des ADAC aus dem Jahr 2019 kam zu dem Ergebnis, dass nur 2% aller Tiefgaragen in Deutschland über einen Stromanschluss verfügen, weitere 2% verfügen über eine Wallbox. Untersucht wurden hierfür 4.815 Tiefgaragen mit mindestens 10 Stellplätzen von 310 Wohnungsbaugesellschaften. In 96% der untersuhten Tiefgaragen gibt es demnach keinerlei Möglichkeit ein Elektroauto zu laden.

Diese Zahlen stammen aus 2019 und können mittlerweile schon deutlich besser aussehen. Auch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen tragen zu einer Verbesserung bei. Wie sich das Thema Mietwohnung und E-Lademöglichkeit mittelfristig entwickelt bleibt abzuwarten.

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