Dürfen Beleuchtungsstromkreise mit 16A abgesichert werden? Diese Frage führt häufig zu DIskussionen und vielen unterschiedlichen Aussagen. Gerade in gewerblichen Anlagen finden sich häufig 10A Leitungsschutzschalter für Lichtstromkreise. Doch wie ist die Normenlage dazu?
Lichtschalter als Schwachstelle
Guckt man sich die Betriebsmittel, die man in Beleuchtungsanlagen verbaut einmal an stellt man fest, dass die meisten Lichtschalter für einen Betriebsstrom von max. 10A ausgelegt sind. Das ist natürlich für die meisten Beleuchtungsanlagen auch völlig ausreichend. Doch müssen diese deshalb auch mit 10A vor Überlast- und Kurzschluss geschützt werden?
Hier lohnt ein Blick in die VDE. In der VDE 0100-510 „Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel“ findet sich unter 512.1.2 „Strom“ folgende Aussage:
„Bei der Auswahl der Betriebsmittel ist der Betriebsstrom (bei Wechselstrom der Effektivwert) zu berücksichtigen, den sie bei Normalbetrieb führen.“
Auch wenn Lichtschalter nur einen Nennstrom von 10A haben, ist bei der richtigen Auswahl der Betriebsmittel eine Überlastung und Überhitzung weder im Normalbetrieb noch im Fehlerfall zu erwarten. Wichtig ist jedoch, dass man bei der Planung die mögliche Anschlussleistung im Blick hat. Für die wenigen Leuchten im Wohnraum sind die 10A kaum erreichbar. In größeren Anlagen ist hier aber auf die korrekte Auswahl geeigneter Schalter zu achten.
Gemeinsamer Stromkreis für Licht und Steckdosen
In der Praxis werden jedoch häufig gemeinsame Stromkreise für Licht und Steckdosen verlegt. Hier sollte man etwas genauer planen, wie man das ganze installiert. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Verwendung von Lichtschaltern mit einem Nennstrom von 16A*
- Absicherung des gemeinsamen Stromkreises mit 10A, wenn dies für die Steckdosen ausreichend ist
- Bei den meisten Herstellern ist es kein Problem die Klemmen am Schalter auch zum Durchverbinden zu nutzen, da diese meist 16A aushalten. Lediglich die Schaltkontakte sind meist auf 10A limitiert.
Fehlerstromschutzschalter für Beleuchtungsstromkreise
Neben der richtigen Absicherung von Beleuchtungsstromkreisen ist mittlerweile auch das Thema Fehlerstromschutz zu beachten. Seit Oktober 2018 gilt die Forderung nach einem RCD nicht mehr nur für Steckdosenstromkreise sondern auch für die Beleuchtung in Wohnungen. DIN VDE 0100-410:2018-10 fordert in Abschnitt 411.3.3 einen Fehlerstromschutzschalter ebenfalls für Beleuchtungsstromkreise in Wohnräumen. RCD: Was gilt seit wann?.
Fazit: Beleuchtungsstromkreise richtig absichern
Es ist also durchaus Möglich einen Lichtstromkreis auch mit 16A abzusichern. Man sollte jedoch auf die oben genannten Punkte achten und im Zweifel lieber einen 16A Schalter oder eine 10A Absicherung einplanen. In jedem Fall ist darauf zu achten, Verbindungen zu Steckdosen nicht am Schalter herzustellen.
Weitere Informationen
- Absicherung von Lichtstromkreisen
- Allpolige Abschaltung von Drehstromkreisen
- Stellung der Reserve-Leitungsschutzschalter
- Steckdose schaltbar machen