RCDs (Residual Current Devices), auch Fehlerstromschutzschalter genannt, sind aus der modernen Elektroinstallation nicht mehr wegzudenken. Waren RCDs ab 1984 nur im Badezimmer Pflicht, sind sie heute in fast jedem Stromkreis zu finden. Hier bekommst du einen Überblick, welche Forderungen die VDE in Bezug auf RCDs zu welchem Zeitpunkt eingeführt hat.
- 1984: Räume mit Dusche oder Badewanne
- Im Jahr 1984 wurde mit der DIN VDE 0701:1984-05 das erste Mal ein Fehlerstromschutzschalter Pflicht. Ab Mai 1984 mussten alle Schutzkontaktsteckdosen in Feuchträumen und Räumen mit Badewanne und/oder Dusche mit einem RCD ≤30mA ausgestattet werden. Die Übergangsfrist endete am 30.04.1985.
- 2007: Steckdosenstromkreise bis 20A bzw. 32A
- Im Juni 2007 wurde die aktuallisierte VDE 0100-410:2007-06 eingeführt. Damit wurde die Pflicht zum Einbau von Fehlerstromschutzschaltern auf einen Großteil aller Steckdosenstromkreise erweitert. Alle durch elektrotechnische Laien bedienbare Steckdosenstromkreise bis 20A (bzw. 32A im Außenbereich) sind durch einen RCD mit einem Bemessungsfehlerstrom von ≤30mA zu schützen.
DIN VDE 0100-410:2007-06, Abschnitt 411.3.3, Übergangsfrist bis Januar 2009
- Im Juni 2007 wurde die aktuallisierte VDE 0100-410:2007-06 eingeführt. Damit wurde die Pflicht zum Einbau von Fehlerstromschutzschaltern auf einen Großteil aller Steckdosenstromkreise erweitert. Alle durch elektrotechnische Laien bedienbare Steckdosenstromkreise bis 20A (bzw. 32A im Außenbereich) sind durch einen RCD mit einem Bemessungsfehlerstrom von ≤30mA zu schützen.
- 2018: Erweiterung auf Lichtstromkreise
- Seit Oktober 2018 gilt die Forderung nach RCD auch für Beleuchtungsstromkreise in TN- oder TT-Systemem in Wohnräumen.
- Neu ist auch, dass fest angeschlossene, ortsveränderliche Betriebsmittel zur Verwendung im Außenbereich mit Bemessungsstrom ≤32 A mit einem Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA geschützt werden müssen. Bisher galt bei Festanschluss keine RCD-Pflicht.
- Außerdem sind jetzt auch Steckdosen im Innenbereich mit einem Bemessungsstrom ≤32A (bisher 20A), die für die Benutzung durch elektrotechnische Laien bestimmt sind mit einem RCD ≤30mA zu schützen.
- Ausnahme: Steckdosen mit einem Bemessungsstrom ≤32 A können von der RCD Pflicht ausgenommen werden, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßnahmen festgelegt werden, die eine allgemeine Verwendung dieser Steckdosen dauerhaft ausschließen.
DIN VDE 0100-410:2018-10, Abschnitt 411.3.3, Übergangsfrist bis Juli 2020
- Kiefer, Gerhard(Autor)
Falsche Verwendung des Begriffs „Feuchtraum“
Insbesondere in Bezug auf das Thema RCD taucht regelmäßig der Begriff Feuchtraum auf. Dieser wird jedoch häufig falsch interpretiert. Ein Badezimmer in einer Wohnung ist nach Definition kein Feuchtraum. Die Forderung nach einem RCD bezieht sich hier auf „Räume mit Dusche oder Badewanne“. Gemäß Definition handelt es sich um einen Feuchtraum, wenn längerfristig eine Luftfeuchtigkeit oberhalb 70 % vorhanden ist oder Räume nicht regelmäßig beheizt und gelüftet werden. In der DIN VDE 0100-200:2008-06 Abschnitt NC.3.3 werden Küchen und Badezimmer in Wohnungen und Hotels in Bezug auf Elektroinstallation explizit als trockene Räume eingestuft (da in diesen Räumen nur zeitweise Feuchtigkeit auftritt).
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