Laie Leiter

Elektrotechnischer Laie – Was er tun darf und was nicht

Ein elektrotechnischer Laie hat an einer elektrischen Anlage nichts verloren! Egal ob es um das Anschließen einer Steckdose, das Verlegen von Leitungen oder das Montieren von Leuchten geht. Regelmäßig ist die Reaktion gegenüber nicht-Elektrofachkräften, dass sie diese Arbeiten nicht durchführen dürfen. Doch was ist dran an dieser Aussage? Was darf ein elektrotechnischer Laie und was nicht?

Wer ist elektrotechnischer Laie?

Definiert ist der Begriff „elektrotechnischer Laie“ in der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ unter Absatz 3.2.5. Demnach ist ein elektrotechnischer Laie jemand, der weder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) noch eine Elektrofachkraft ist. Er darf keine elektrotechnischen Arbeiten selbstständig ausführen.

Was darf ein elektrotechnischer Laie?

Nach DIN VDE 0105-100 darf ein elektrotechnischer Laie keinerlei elektrotechnische Arbeiten selbstständig ausführen. Es gibt jedoch einige Dinge, die ein Laie trotzdem selbstständig machen darf. Dazu gehören z.B.:

  • Leuchtmittel bei Nennspannungen bis 250 Volt austauschen
  • Sicherungseinsätze (D/D0) bis 400 Volt / 63A austauschen
  • Elektrische Betriebsmittel benutzen (für Laien geeignete Geräte und Maschinen)
  • Verbinden und Trennen von Anschlussleitungen, Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln
  • Prüfen von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs) durch Drücken der TEST-Taste

Leuchtmittel tauschen

Laien dürfen Leuchtmittel bei Nennspannungen bis 250 Volt austauschen, wenn in Niederspannungsanlagen vollständiger Schutz gegen direktes Berühren besteht [VDE 0105-100 Absatz 7.4.2, Lampen und Zubehör]. Ist der Schutz gegen direktes Berühren nicht sichergestellt, muss das Auswechseln von Lampen und herausnehmbarem Zubehör, wie z. B. Startern,
im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden.

Anmerkung:
In der früheren Fassung der VDE 0105-100 gab es für das Wechseln von Lampen durch Laien noch eine Begrenzung von maximal 200 Watt. Diese findet sich in der aktuellen Fassung VDE 0105-100:2015-10 nicht mehr. Laien dürfen demnach auch Lampen mit einer Nennleistung über 200 Watt austauschen.

Sicherungseinsätze (D/D0) auswechseln

Desweiteren dürfen Laien Sicherungseinsätze für D/D0-Schmelzsicherungen in bestimmten Bereichen wechseln. Geregelt ist das in VDE 0105-100 unter Absatz 7.4.1. „Sicherungseinsätze“. Grundsätzlich verlang die VDE an dieser Stelle, dass Sicherungseinsätze ausschließlich im spannungsfreien Zustand auszuwechseln sind. Allerdings räumt es auch eine Ausnahme ein. Demnach darf ein Laie Sicherungseinsätze wechseln. Wenn der Sicherungseinsatz so eingebaut ist, dass Personen gegen direktes Berühren und die Auswirkungen eines Kurzschlusses geschützt sind, darf ein Wechsel auch durch Laien erfolgen.

Laien dürfen dabei folgende Sicherungseinsätze D/D0 austauschen

  • AC (Wechselspannung) bis 400 Volt: Maximal 63A
  • DC (Gleichspannung) bis 25 Volt

Elektrische Betriebsmittel nutzen

Laien dürfen grundsätzlich elektrische Betriebsmittel nutzen, solange diese für die Nutzung durch Laien bestimmt sind. Sie dürfen neben Schaltern auch Unterverteilungen öffnen und Fehlerstromschutzschalter oder Leitungsschutzschalter ein- und ausschalten. Allerdings dürfen nur Betriebsmittel genutzt und geöffnet werden, wenn dies ohne Werkzeug oder Schaltschrankschlüssel möglich ist. Per Schaltschrankschlüssel verschlossene Schaltschränke und Verteilungen gelten nach VDE als elektrische Betriebsstätte und dürfen von Laien nicht betreten/geöffnet werden.

Fazit: Das darf ein Elektrotechnischer Laie

Abschließend lässt sich also feststellen, dass die Befugnisse eines elektrotechnischen Laien stark eingeschränkt sind. Dennoch darf auch eine nicht-Elektrofachkraft einige Dinge selbst erledigen wie das Auswechseln defekter Schmelzsicherungen oder das Austauschen von Leuchtmitteln. Vergessen sollte man bei all diesen Fragen und Vorschriften niemals, dass es in erster Linie um die Sicherheit und den Schutz von Personen geht.

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