Sicherungen

Aufteilung von Stromkreisen auf Fehlerstromschutzschalter (RCD)

Wie viele Stromkreise dürfen mit einem gemeinsamen Fehlerstromschutzschalter (RCD) geschützt werden? Diese Frage erhitzt regelmäßig die Gemüter unter Planern, Elektrikern und in Online-Foren. Auch mich erreichen hierzu regelmäßig Rückmeldungen, weshalb ich auf diese Frage hier kurz eingehen möchte.

Anzahl Stromkreise pro Fehlerstromschutzschalter (RCD)

Für die meisten Stromkreise ist heute ein Fehlerstromschutzschalter vorgeschrieben. Aus Kostengründen werden nach wie vor meistens mehrere Stromkreise auf Gruppen-RCDs zusammengefasst. Dabei werden mehrere Stromkreise mit Leitungsschutzschaltern* hinter einem gemeinsamen RCD betrieben. Dabei taucht jedoch immer wieder die Frage auf: Wie viele Stromkreise dürfen eigentlich hinter einen gemeinsamen RCD angeschlossen werden?

Maximal sechs Stromkreise pro RCD: DIN 18015

Die gängigstee Behauptung wenn es um die Frage Anzahl der Stromkreise pro RCD: „es dürfen maximal sechs Stromkreise pro RCD angeschlossen werden“. Doch stimmt diese Behauptung? Diese Frage kann man mit einem Jain beantworten. Die VDE macht diesbezüglich keine eindeutigen Vorgaben. Diese Aussage beruht auf der DIN 18015-1, welche zum einen nur für Wohnräume und Räume ähnlicher Nutzung Anwendung findet. Zum anderen ist diese nur eine Planungsnorm und muss nicht zwangsläufig umgesetzt werden. Wird jedoch die DIN 18015 angewendet, gilt:

  • Maximal 2 Stromkreise bei einem 2-Poligen RCD
  • Maximal 6 Stromkreise bei einem 4-Poligen RCD
  • Mindestens zwei RCDs pro Wohnung (Ausfallsicherheit)

Diese Vorgabe ist aber wie bereits erwähnt nur dann von Bedeutung, wenn man die DIN 18015 umsetzt.

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Maximale Anzahl von Stromkreisen nach VDE

Häufig erreichen mich Kommentare zu meinem Artikel „Anzahl LS-Schalter pro Fehlerstromschutzschalter (RCD)“ mit der Behauptung, dass die VDE sehr wohl Vorgaben zur mxaimalen Anzahl Stromkreise pro RCD macht. Hierbei wird sich meistens auf eine Aussage aus der DIN VDE 0100-530 bezogen. Dort gibt es jedoch im Abschnitt 531.3.2 nur folgende Festlegung:

„Um unerwünschtes Abschalten durch Schutzleiterströme und/oder Ableitströme gegen Erde zu vermeiden, darf die Summe solcher Ströme auf der Lastseite der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) nicht mehr als das 0,3-Fache des Bemessungsfehlerstroms betragen.“

Hier wird dann häufig in Verbindung gebracht, dass der Ableitstrom pro Betriebsmitel nach VDE 0701/0702 maximal 3,5mA betragen darf. Daraus wird häufig hergeleitet, dass man maximal zwei Stromkreise pro Außenleiter betreiben kann um unter den 10mA (30mA x 0,3) zu bleiben. Diese Herleitung ist jedoch fragwürdig.

Zum einen beziehen sich die 3,5mA pro Betriebsmittel (bzw. 10mA bei Heizgeräten >3,5kW) lediglich auf die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach VDE 0701/0702. Auch sind dies nur Grenzwerte, die weit über dem liegen was die meisten Geräte an Ableitströmen erzeugen.

Zum anderen ist es einer Elektrofachkraft gar nicht möglich vorherzusagen, welche Betriebsmittel später an einem Steckdosenstromkreis betrieben werden.

Für bestimmte Stromkreise und Betriebsmittel ist es korrekt, das man vorher festlegen muss ob diese Bedingung (maximal 0,3 x I_Δn) eingehalten wird. Es ist jedoch nicht möglich vorherzusagen, welche Betriebsmittel an Steckdosen später angeschlossen werden. Die VDE macht hierzu auch keine weiteren Angaben auf welche Stromkreise oder Betriebsmittel sich diese Aussage bezieht.

Ein Punkt der natürlich immer zu beachten ist: Vorsicherung von Fehlerstromschutzschaltern RCDs

Fazit: Maximale Anzahl Stromkreise pro RCD

Mein abschließendes Fazit dazu ist, dass es in der VDE keine klare Vorgabe zur Anzahl der Stromkreise pro RCD gibt. Diese Ansicht deckt sich auch mit Interpretationen in der Fachpresse. Bei fest angeschlossenen Betriebsmitteln, insbesondere im gewerblichen Bereich ist es durchaus sinnvoll auch die Ableitströme zu betrachten. Insbesondere wenn Frequenzumrichter* zum Einsatz kommen ist hier mit erhöhten Ableitströmen zu rechnen.

Für Steckdosenstromkreise wird es aber kaum möglich sein die späteren Ableitströme vorherzusagen. Es bleibt daher einzig der Elektrofachkraft überlassen, die richtige Aufteilung von Stromkreisen zu Fehlerstromschutzschaltern* vorzunehmen. Es kann durchaus Sinn machen sich an den Vorgaben der DIN 18015 zu orientieren. Je nach örtlicher Gegebenheiten spricht aber auch nichts dagegen von dieser Regelung abzuweichen. Hier sind die Erfahrung und Fachkenntnisse der Elektrofachkraft bei der Planung entscheidend.

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