Die Hamburger Schaltung ist eine besondere Form der Spar-Wechselschaltung. Sie ist in Deutschland nach DIN VDE 0100-460 und VDE 0100-550 nicht mehr zulässig, da der Neutralleiter nicht einpolig geschaltet werden darf.
Die Gefahr der Hamburger Schaltung besteht darin, dass auch in ausgeschaltetem Zustand ein Außenleiter und damit eine gefährliche Spannung am Lampengewinde anliegen kann. Dies kann z.B. beim Auswechseln des Leuchtmittels zu einem gefährlichen Stromschlag führen. Außerdem kann beim Schalten ein Lichtbogen entstehen, der zu einem Kurzschluss führen kann.
Hamburger Schaltungen stehen in Altanlagen unter Bestandsschutz, solange diese vor 1973 errichtet wurden. Das gilt auch für das Auswechseln eines Schalters.