Kinder können sehr kreativ sein, wenn es darum geht ihre Umwelt zu entdecken. Dabei können die unterschiedlichsten Gegenstände wie Stifte, Büroklammern, eine Schere oder auch nur ein kleines Spielzeug schnell zu Werkzeug werden um auch Steckdosen zu erforschen. Die eigene Wohnung optimal zu sichern ist daher ein wichtiges Thema, dass viele Eltern beschäftigt. Eine der Möglichkeiten, Steckdosen sicherer zu machen sollen die lange als „kindersicher“ beworbenen Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz sein. Warum Bezeichnungen wie „Kinderschutz Steckdosen“, „Kindersicher“, „integrierter Kinderschutz“ so nicht mehr zulässig und sogar strafrechtlich relevant werden kann, erfährst du in diesem Artikel.
Was sind Kinderschutz Steckdosen?
Die offizielle Bezeichnung der sogenannten Kinderschutz Steckdosen lautet „Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz“, „Steckdosen nach DIN VDE 0620“ oder auch „Steckdose mit Shutter“. Der Begriff „Shutter“ stammt aus der Fotografie, wo er den Verschluss einer Kamera bezeichnet. In der Elektrotechnik wird damit der mechanische Verschluss der beiden Steckkontakte einer Steckdose bezeichnet. Der sogenannte „Shutter“ ist Teil der Steckdosenabdeckungen. Er besteht aus einem drehbaren Flügelplättchen, welches in der Ausgangsstellung die beiden Kontakte verdeckt und die Steckdose verschließt. Der „Shutter“ verschließt so lange die beiden Löcher der Steckdose, bis der für den bestimmungsmäßigen Gebrauch vorgesehene Stecker eingeführt wird. Neben dem passenden Stecker muss beim Einstecken auf beide Kontakte ein gleichmäßiger Druck ausgeübt werden, damit sich der „Shutter“ öffnen lässt. Auf diese Weise gewährleistet er einen erhöhten Berührungsschutz und verringert das Risiko, dass Menschen mit spannungsführenden Teilen in Berührung kommen. Vereinfacht gesagt: Es lässt sich nichts in die Steckdose einführen, wenn nicht in beide Öffnungen gleichzeitig mit dem nötigen Druck ein Stecker eingeführt wird.
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Tödlicher Unfall trotz Kinderschutz Steckdosen
Bis ins Jahr 2018 war es üblich, dass Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz bzw. nach DIN VDE 0620 als kindersicher beworben und verkauft wurden. Aus diesem Grund sind diese auch in vielen Kindertagesstätten Standard in der Elektroinstallation. Im Jahr 2018 kam es jedoch in einer Kindertagesstätte in Frankfurt zu einem Stromunfall, bei dem ein kleines Kind tödlich verunglückte. Auch dort waren Steckdosen mit Shutter nach VDE 0620 verbaut, die bis zu diesem Zeitpunkt als kindersicher beworben wurden. Das Kind hatte beim Spielen eine Art Pfeifenreiniger zum Basteln benutzt um diesen in eine der Löcher einer Steckdose einzuführen. Das Kind erlitt dabei einen tödlichen Stromschlag.
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Begriff „kindersicher“ als irreführend eingestuft
Nach diesem tragischen Unfall wurde vonseiten der Behörden aber auch der VDE der Begriff kindersicher in Bezug auf Steckdosen mit erhöhtem Berührugnsschutz als irreführend und unzulässig eingestuft. Steckdosen mit Shutter und erhöhtem Berührungsschutz dürfen seither nicht mehr als kindersicher angeboten werden. Produkte die trotzdem als kindersicher beworben werden verlieren ihre VDE-Zulassung. Einige Hersteller weisen sogar explizit auf die Strafbarkeit und mögliche Schadenersatzansprüche bei Verwendung der Bezeichnung „kindersicher“ hin.
Was heißt das für den Umgang mit Steckdosen und Kindern?
Auch wenn Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz nicht mehr als kindersicher zu bezeichnen sind, bieten sie dennoch einen wie der Name schon sagt, erhöhten Berührungsschutz. Es macht also weiterhin Sinn Steckdosen mit Shutter einzusetzen um die Sicherheit in einem gewissen Maße zu erhöhen. Wichtig ist jedoch sich bewusst zu sein, dass auch Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz keinen hundertprozentigen Schutz bieten.
Darüber, wie man die Elektroinstallation für Kinder sicherer gestalten kann, folgt in kürze ein eigener Artikel.
Weiterführende Informationen
- VDE: Kinder und Elektrizität
- Gira: Steckdose mit erhöhtem Berührungsschutz
- Gira: Warnung Steckdosenbezeichnung
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Wofür habe ich einen FI? Ich finde diese Steckdosen furchtbar!
Wieso hat der in der Kita nicht ausgelöst?
Auch ein RCD bietet keinen 100%igen Schutz. Ein RCD begrenzt nicht den einwirkenden Strom sondern nur die Einwirkzeit. Die zulässige Berührungsspannung bei Kindern ist halb so hoch wie bei Erwachsenen, die Wirkung von Strom auf den Körper daher auch deutlich schwerwiegender. Auch bei einem Erwachsenen bietet ein RCD keinen 100%igen Schutz. Die Wahrscheinlichkeit von schweren Stromunfällen mit Todesfolge sind durch RCD zwar deutlich geringer, aber nicht ausgeschlossen.
Mit Verlaub: Was schreiben sie denn da für einen Stuss?
Ich stimme zwar zu, dass ein RCD auch keinen 100% Schutz bietet (100% gibt es eben nirgendwo) aber wieso begrenzt der nicht den einwirkenden Strom?? Das ist doch vollkommener Quatsch! Natürlich begrenzt er den Strom (zum Personenschutz max. 30mA aber herkömmliche RDC lösen bereits bei 20-22mA aus), denn das ist doch alles worum es bei einem FI geht, oder etwas nicht? Dafür ist er doch gebaut??
Uns was soll der Hinweis auf die Berührungsspannung? Wir spreche hier von Strom nicht von Spannung… Da fange ich an zu Zweifeln, ob sie das überhaupt auseinander halten können?
Das ist leider völliger Quatsch!
Ein RCD KANN die Höhe des Fehlerstroms gar nicht begrenzen. Wie auch? Er ist ja kein WIderstand. Er schaltet lediglich beim ÜBERSCHREITEN des Auslösefehlerstromes ab. Wenn sie nun einen direkten Erdschluss (z.b. PE gegen L) herstellen, also ein Kurzschluss. Dann ist der Strom nur durch den Widerstand der Leitung begrenzt. Der RCD schaltet lediglich bei überschreiten des Fehlerstroms in der vorgegebenen Zeit ab. Aber er hat keinen Einfluss darauf ob nur die 30mA fließen oder 300mA. Lediglich die Zeit kann er begrenzen. Oder wie kommen bei der Messung im Impulsstromverfahren wohl die nötigen Pulsströme zustande beim Prüfen des RCDs?
Und Thema Berührungsspannung… jede Elektrofachkraft weiß, was es damit aufsich hat. DIese ist sehr wohl vorgeschrieben und hat etwas mit dem RCD zu tun, denn die BErührungsspannung die zulässig ist, ist nach VDE begrenzt. Nach VDE 0100-600 muss die Berührungsspannung im TT-Netz auch durch Messung nachgewiesen werden.