Unter Selektivität versteht man, dass im Fehlerfall nur die dem Fehlerfall direkt vorgeschaltete Schutzeinrichtung auslösen darf. Sind also mehrere Schmelzsicherungen in Reihe hintereinander geschaltet (wie in der Elektroinstallation üblich), dann darf nur die letzte Sicherung vor der Fehlerquelle auslösen.
Entsteht beispielsweise an einer Waschmaschine ein Kurzschluss, dann darf nur die Sicherung direkt vor der Waschmaschine auslösen, z.B. im Stromkreisverteiler*. Die Vorsicherung des Verteilers oder gar die Vorsicherungen des Zählers dürfen in diesem Fall nicht auslösen.
Zwei in Reihe liegende Schmelzsicherungen sind dann selektiv, wenn ihre Bemessungsströme sich um den Faktor 1,6 unterscheiden. Wird einer Sicherung also eine andere vorgeschaltet, dann muss diese einen Nennstrom um 1,6x größer haben.
Beispiel für Selektivität:
Sicherung: 16 A x 1,6 = 25,6A => Nächstgroße Sicherung = 32A
Einer 16A Sicherung muss also mindestens eine 32A Sicherung vorgeschaltet werden um die Selektivität einzuhalten. Wäre eine 25A Sicherung vorgeschaltet wäre im Fehlerfall nicht sichergestellt, dass die 16A und nicht die 25A Sicherung auslöst.
Beispiel der Abstufung von Sicherungen:
Abstufung von Sicherungen
Als Faustregel kann man sagen, dass in Reihe liegende Schmelzsicherungen* sich jeweils zwei Nennstromgrößen unterscheiden sollten um selektiv zu sein. Ist eine Unterverteilung zum Beispiel mit 50A abgesichert, dann wäre die nächste Größe (63A) als Vorsicherung nicht ausreichend. Hier müsste noch eine größe höher gewählt werden – 80A. Hier ist auch der Faktor 1,6 genau gegeben (50A x 1,6=80A)
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Selektivität bei LS-Schaltern
Leitungsschutzschalter* sind grundsätzlich nicht selektiv. Bei einem Kurzschluss kann durch die Abstufung der Nennstromstärken nicht sichergestellt werden, dass Leitungsschutzschalter selektiv auslösen. Also auch, wenn mehrere LS-Schalter mit dem Faktor 1,6 hintereinander liegen ist nicht sichergestellt, dass nur der letzte LS-Schalter auslöst. Durch eine Abstufung der Nennströme ist zwar eine unterschiedliche Überlastauslösung gegeben, bei einem Kurzschluss gleicht es aber mehr dem Zufall, welcher LS-Schalter auslöst.
Eine Ausnahme stellt der Selektive Leitungsschutzschalter (SLS) dar.
Was sagt dir Norm?
Ich höre immer wieder, dass Selektivität keine Vorschrift sei und in der VDE für die meisten Anlagen keine Selektivität gefordert wird. Das ist soweit richtig. Die VDE fordert selektivität für einige Sonderfälle wie medizinische Anlagen oder Gebäude mit Menschenansammlungen. Ansonsten fehlen Auflagen zur Selektivität.
Allerdings fordern die Technischen Anschlussbedingungen (TAB):
6.2.3 Koordination von Schutzeinrichtungen
(1) Planer und Errichter der elektrischen Anlage berücksichtigen, dass Selektivität zwischenden Überstrom-Schutzeinrichtungen in der Kundenanlage und denjenigen im Hauptstrom-versorgungssystem sowie den Hausanschlusssicherungen besteht.
(2) In Hauptstromversorgungssystemen sind die Schutzeinrichtungen gemäß DIN VDE0100-530 selektiv auszuführen.
Außerdem gibt es die Forderung nach DIN 18015 und auch TAB, dass im Fehlerfall nur ein möglichst kleiner Teil einer Anlage ausfallen darf. Meiner Meinung nach ist das ohne Selektivität nicht erreichbar, da ein kleiner Fehler einen Großteil einer Installation ausfallen lassen kann, wenn keine Selektivität gegeben ist.
Literatur
- Fachkunde Elektrotechnik
- Yellow
- ABIS_BOOK
- Bumiller, Horst (Autor)
- Stiny, Leonhard (Autor)